Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in Innsbruck
Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in Innsbruck Presseaussendung der Polizei TirolDie Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der LPD Tirol erlässt per 1. März 2026 gem. § 36b SPG die Waffenverbotszonen I und II neu (Folgeverordnungen siehe Anhang).1. Bogenmeile (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.12.2018 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.2. Hauptbahnhof – Vorplatz – Südtiroler Platz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.03.2019 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen. Bei 9 Schwerpunktaktionen von November 2025 bis Jänner 2026 wurden in den beiden Waffenverbotszonen insgesamt 7 Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, davon 6 Messer, sichergestellt.Presseaussendung vom 24.02.2026, 17:31 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück