Mehrere Übertretungen nach dem Suchtmittelgesetz, der Covid 19 Verordnung und der Gewerbeordnung in

Mehrere Übertretungen nach dem Suchtmittelgesetz, der Covid 19 Verordnung und der Gewerbeordnung in Presseaussendung der Polizei TirolMehrere Übertretungen nach dem Suchtmittelgesetz, der Covid 19 Verordnung und der Gewerbeordnung inAufgrund einer Beschwerde wurde am Vormittag des 31.5.2020 in Innsbruck ein Lokal im Innenstadtbereich von der Polizei kontrolliert. Die Kontrolle ergab, dass das Lokal die gesamte Nacht geöffnet war. Im Lokal konnte ein Vielzahl von Suchtmittelverpackungsmaterialen gefunden werden. Geringe Mengen an Suchtmittel wurden nach den Bestimmungen der StPO sichergestellt. Im Bereich der Bar konnte von den Beamten Zigarettenrauch wahrgenommen werden. Im Lokal befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle zwölf Personen. Das Stadtmagistrat Innsbruck ordnete eine Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Eurobereich nach dem Bestimmungen der Covid 19 Verordnung an. Die zwölf im Lokal anwesenden Personen werden nach der Covid 19 Verordnung zur Anzeige gebracht.Bearbeitende Dienststelle: PI Innsbruck-BahnhofTel.Nr.: 059133 / 7585 100Presseaussendung vom 31.05.2020, 21:00 UhrReaktionen bitte an Die Redaktionzurück

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