Technische Fahrzeugkontrollen der Polizei in Zusammenarbeit mit der Kfz-Prüfhalle des Landes Tirol

Technische Fahrzeugkontrollen der Polizei in Zusammenarbeit mit der Kfz-Prüfhalle des Landes Tirol Presseaussendung der Polizei TirolIm heurigen Jahr führte die Landesverkehrsabteilung bereits mehrere technische Schwerpunkteinsätze durch. Bei diesen Kontrollen geht es vorwiegend um die Steigerung der Verkehrssicherheit durch die Kontrolle des technischen Zustandes bzw. allfällig nachträglicher technischen Veränderungen von Kraftfahrzeugen.In enger Zusammenarbeit mit der Kraftfahrzeug- Prüfhalle des Landes Tirol in Innsbruck wurden heuer im Zuge dieser Schwerpunkteinsätze durch die Polizei insgesamt 74 Fahrzeuge vorgeführt. Im Rahmen der Vorführung wird das Fahrzeug von einem Landestechniker untersucht, wobei alle sicherheitsrelevanten Teile und Funktionen des Fahrzeugs überprüft werden. In Summe wurden heuer bei diesen Fahrzeugkontrollen 55 „Gefahr im Verzug“ Mängel, 331 schwere Mängel, 31 Vorschriftsmängel und 7 leichte Mängel festgestellt. Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges gefährdet, so sind bei Gefahr im Verzug der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abzunehmen, was bei 29 Fahrzeugen notwendig war.Erläuterung:Leichte Mängel (LM):Fahrzeuge mit Mängeln, die keinen nennenswerten Einfluss auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges haben, nicht übermäßigen Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen und bei denen eine kurzzeitige Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften hingenommen werden kann. Bei Fahrzeugen mit leichten Mängeln ist der Fahrzeuglenker oder Zulassungsbesitzer darauf hinzuweisen, dass diese Mängel behoben werden sollten.Schwere Mängel (SM):Diese Fahrzeuge weisen nicht die Voraussetzung zur Erlangung einer Begutachtungsplakette auf und die Mängel müssen bei der nächsten in Betracht kommenden Werkstätte behoben werden.Mängel mit Gefahr im Verzug (GV):Fahrzeuge mit GV-Mängeln, die zu einer direkten und unmittelbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit führen oder mit denen eine unzumutbare Belästigung durch Lärm, Rauch, üblem Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden, sind umgehend zu beheben. Wird ein solcher Mangel im Zuge einer Prüfung festgestellt, werden Zulassungsschein und Kennzeichentafeln abgenommen.Vorschriftsmangel (VM):Bei derartigen Mängeln entspricht das Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften bzw. entspricht nicht dem genehmigten Zustand. Diese Fahrzeuge weisen nicht die Voraussetzungen zur Erlangung einer Begutachtungsplakette auf. Bei Fahrzeugen mit Vorschriftsmängeln ist der Fahrzeuglenker bzw. Zulassungsbesitzer darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug umgehend in einen vorschriftskonformen Zustand zu versetzen ist. Gegebenenfalls hat der Zulassungsbesitzer die Änderung am Fahrzeug anzuzeigen.Presseaussendung vom 13.08.2025, 10:04 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück