Übertretung nach der COVID-VO und Waffengesetz

Übertretung nach der COVID-VO und Waffengesetz Presseaussendung der Polizei TirolÜbertretung nach der COVID-VO und WaffengesetzAm 26.03.2021 um 23:06 Uhr kam es zu einem Polizeieinsatz in Leutasch, nachdem über Notruf eine Meldung über einen entstandenen Streit eingelangt war. An der Einsatzörtlichkeit eingetroffen, konnten in der betreffenden Wohnung vier Personen festgestellt werden, welche sichtlich unter Alkoholeinfluss standen. Auf Nachfrage der Beamten gaben die Personen an, dass es während einer Feier zu Streitigkeiten gekommen sei. Verletzt sei niemand geworden. Die vier anwesenden Personen (21m, 21, 20m, 18w) werden wegen Übertretungen nach den COVID-19 Bestimmungen bei der BH-Innsbruck angezeigt. Im Zuge der Amtshandlung konnte in der Wohnung ein CO-2 Revolver sowie eine Packung Munition, bestehend aus ca. 700 Stahl – Kugeln (4,5mm) festgestellt werden. Diese Gegenstände des 21-jährigen Wohnungsbesitzers wurden sichergestellt. Gegen ihn besteht bereits ein rechtskräftiges Waffenverbot. Er wird diesbezüglich angezeigt.Bearbeitende Dienststelle: PI SeefeldTelefonnummer: 059133 / 7124Presseaussendung vom 27.03.2021, 06:35 UhrReaktionen bitte an Die Redaktionzurück

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