Widerruf des Geschädigtenaufrufs

Widerruf des Geschädigtenaufrufs Presseaussendung der Polizei VorarlbergDie Presseaussendung Nr. 2530 vom 17.07.2020 betreffend „Geschädigtenaufruf nach Fahrraddiebstahl“ wird widerrufen, da sich die rechtmäßige Besitzerin des Fahrrades bei der Polizeiinspektion Bregenz gemeldet hat.LPD Vorarlberg, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +43 (0) 59 133 80 1133Presseaussendung vom 17.07.2020, 10:58 UhrReaktionen bitte an die LPD Vorarlbergzurück

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *