Bilanz

Bilanz Waffenverbotszonen in Wien: Vorläufige BilanzDatum: 01.02.2019 bis 04.03.2019Uhrzeit: – Adresse: 01., Teilbereiche Donaukanal02., Bereich Praterstern und UmgebungSeit 01.02.2019 sind im Wiener Landesgebiet zwei Waffenverbotszonen gem. § 36b des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) in Kraft. Zur Information der Bevölkerung veröffentlicht die LPD Wien eine vorläufige statistische Bilanz über die polizeilichen Interventionen im Sinne der Waffenverbotszonen, die seither durchgeführt worden sind. Die Evaluierung der beiden Zonen wird nach Ablauf der dreimonatigen gesetzlichen Frist erfolgen.Analyse Donaukanal Praterstern GesamtGesamtzahl Übertretungen 3 15 18Anzeigen gem. § 84/1 Z 4a SPG 3 12 15Anzeigen Waffengesetz 0 4 4Sicherstellungen gesamt 3 17 20Aufteilung Sicherstellungen Donaukanal Praterstern GesamtMesser 1 11 12Teleskopschlagstock 1 0 1Schlagring 0 2 2Nothammer 1 0 1Schreckschusspistole 0 1 1Patronen Kaliber 7,65 mm – 3 Stück 0 1 1Pfefferspray 0 2 2Gesamt 3 17 20Presseaussendung vom 05.03.2019, 10:14 UhrReaktionen bitte an die LPD Wienzurück

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