Corona-Lockerungen: Was ist erlaubt?

Keine Masken in Lokalen, aber in den Öffentlichen Verkehrsmitteln Ab heute, den 15. Juni 2020, treten weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wird in vielen Bereichen aufgehoben – freiwillig ist das Tragen einer Maske natürlich weiter möglich.- Keine Maskenpflicht im Handel: Im Handel fällt die Maskenpflicht. Der Mindestabstand von einem Meter für Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, gilt weiterhin.- Keine Maskenpflicht in den Lokalen: Beim Betreten eines Lokals und beim Bewegen im Lokal müssen Gäste keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Für das Servicepersonal gilt weiterhin die Maskenpflicht.- Längere Sperrstunde, Lokale dürfen bis 1 Uhr geöffnet bleiben: Bisher durften die Lokale bis 23 Uhr offen haben. Die Sperrstunden für Schanigärten bleiben unberührt.- Nicht nur vier Personen an einem Tisch: Die Anzahl der Personen pro Tisch ist nicht mehr beschränkt. Bisher durften nur vier Erwachsene (die nicht im gemeinsamen Haushalt leben) plus deren minderjährige Kinder gemeinsam an einem Tisch im Lokal sitzen.Größere Reisefreiheit: Österreich öffnet ab morgen, den 16. Juni 2020, die Grenzen für 31 europäische Länder. Darunter auch Italien und Kroatien. Einreiseauflagen, wie ein verpflichtender negativer Coronatest oder eine 14-tägige Quarantäne gibt es nicht mehr. Reisewarnungen gelten nach wie vor für Norditalien (Lombardei), Spanien, Schweden und Großbritannien.Maskenpflicht in Spitälern und Öffentlichen Verkehrsmitteln: Die Maskenpflicht gilt noch im Gesundheitsbereich, in Apotheken, in Öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Dienstleistern, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, beispielsweise beim Friseur.Trotz der Lockerungen ergeht der Appell an die Bevölkerung, in Eigenverantwortung in jenen Bereichen, wo mit erhöhtem Personenaufkommen zu rechnen ist, weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

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