Festnahme nach räuberischem Diebstahl

Ein vermeintlicher Ladendieb wurde am 28. Mai 2020 von einer Verkäuferin einer Supermarktfiliale beim Verlassen des Geschäftes angehalten. Daraufhin stieß er die Frau laut Zeugenaussagen gegen eine Mauer, spuckte in ihre Richtung und flüchtete.Passanten schritten ein und hielten den mutmaßlichen Ladendieb bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen. Bei ihm wurden Waren im Wert von € 95,42 sichergestellt. Die Verkäuferin wurde bei dem Vorfall leicht verletzt.Das Delikt des räuberischen Diebstahls ist im Strafgesetzbuch unter dem §131 angesiedelt.Dieser besagt: Wer bei einem Diebstahl (§127 StGB) auf frischer Tat betreten wird (so wie der später Festgenommene im Supermarkt von der Verkäuferin) und Gewalt gegen eine Person anwendet (das Wegstoßen der Verkäuferin), um sich oder einem Dritten die Sache zu erhalten, ist zu bestrafen.Anders als beim Raub, bei dem die Gewalt angewandt wird um eine Sache zu erlangen, ist beim räuberischen Diebstahl die Gewaltanwendung das Mittel um sich eine bereits gestohlene Sache zu erhalten.Auch die Strafdrohung ist eine andere: Beim Diebstahl beträgt der angedrohte Strafrahmen bis zu sechs Monate (oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen), beim Raubdelikt ein bis zehn Jahre und beim räuberischen Diebstahl sechs Monate bis fünf Jahre.

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