Jugendgewalt – Jugendschutz

Gelten für Kinder und Jugendliche andere Regeln als für Erwachsene? JA! Kinder und Jugendliche haben das Recht auf einen besonderen Schutz – und dieser ist im Jugendschutzgesetz festgelegt. Welche Regeln für Wien gültig sind, werden wir in diesen Artikel erklären.Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, in Wien wohnen oder zu Besuch in der Bundeshauptstadt sind, müssen sich an das Wiener Jugendschutzgesetz halten, das für den öffentlichen Raum gilt. Aber nicht nur Jugendliche, sondern auch Eltern, Erziehungsberechtigte und alle anderen Personen, die mit Jugendlichen unter 18 Jahren zu tun haben, betrifft das Gesetz.Wie lange darf ich ausgehen?• Kinder bis zum 14. Geburtstag: von 5.00 bis 23.00 Uhr• Zwischen 14. und 16. Geburtstag: von 5.00 bis 1.00 Uhr • Ab dem 16. Geburtstag gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. ABER, die Erziehungsberechtigten entscheiden bis zum vollendenten 18. Geburtstag wie lange die Jugendlichen weggehen dürfen. Somit dürfen Mama und Papa auch strenger als das Gesetz sein, wenn es für die Tochter und den Sohn heißt „früher nach Hause zu kommen“.Ab wann darf ich Alkohol trinken, kaufen, besitzen und Zigaretten rauchen?• Bis zum vollendeten 16. Geburtstag dürfen junge Menschen keinen Alkohol erwerben, besitzen oder konsumieren. Diese Bestimmung gilt an allgemeinen zugänglichen Orten, in öffentlichen Einrichtungen und bei öffentlichen Veranstaltungen.• Bis zum vollendeten 18. Geburtstag sind Getränke, die gebrannten Alkohol enthalten wie Wodka, Tequila, Rum und Alkopops verboten. • Zigaretten sind für Jugendliche bis vollendeten 18. Lebensjahr verboten. Das gilt auch für pflanzliche Raucherzeugnisse, Wasserpfeifen, E-Zigaretten und E-Shishas.Verbotene Lokale, Betriebsräumlichkeiten und GegenständeEs gibt einige Orte, die Jugendliche nicht besuchen dürfen, da diese wegen ihrer Beschaffenheit die Entwicklung von jungen Menschen gefährden könnten. Dies gilt auch für einige Gegenstände, die unter 18 Jahren verboten sind. Dazu zählen:Lokale und Betriebsräumlichkeiten• Wettbüros, Spielcasinos• Bordelle, Peepshows• NachtlokaleJugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände• Pornografische Filme oder Fotos• Computerspiele, die brutal, diskriminierend oder pornografisch sind• Gegenstände, die wie Waffen aussehenDiese gefährdeten Inhalte, Medien und Datenträger dürfen auch auf keiner Veranstaltung angeboten, weitergegeben oder sonst zugänglich gemacht werden.Verstöße werden bestraftJugendliche, die gegen das Gesetz verstoßen, werden von der Polizei über ihr Verhalten aufgeklärt und erhalten ein Beratungs- und Informationsgespräch beim Kinder- und Jugendhilfeträger. Eine Geldstrafe bis zu Euro 200,- kann ebenfalls verhängt werden, wenn das Gespräch nicht zielführend war.Erziehungsberechtigte, Begleitpersonen oder sonstige Personen über 18 Jahren können ebenfalls bestraft werden, wenn sie gegen die Regeln verstoßen. Beispiel: Wer einem jungen Menschen unter 16 Jahren Alkohol verkauft, kann eine Geldstrafe bis zu Euro 15.000,- erhalten.

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