Kriminalstatistik Internetkriminalität

Eine besondere kriminalpolizeiliche Herausforderung stellt die Bekämpfung von Cybercrime dar. Durch die ständig fortschreitende technische Entwicklung sowie der immer neu auftretenden Vorgehensweise der Täter ist die Entwicklung neuer Strategien sowie das Befassen mit den technischen Gegebenheiten maßgebend für den Ermittlungserfolg. Erschwerend kommt hinzu, dass durch den einfachen Zugang zu Schadsoftware und Anbietern von „Crime as a Service“ mehr potentielle Opfer erreicht werden können.Ziel ist es, durch Verstärkung der Präventionsmaßnahmen den aktuell auftretenden Phänomenen entgegenzuwirken und die Bevölkerung bestmöglich dabei zu unterstützen, sich vor Cybercrime zu schützen. Der Begriff Internetkriminalität wird in zwei Bereiche unterteilt:- Cybercrime im engeren Sinn: kriminelle Handlungen, bei denen Angriffe auf Daten oder Computersysteme unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden. Die Straftaten sind gegen die Netzwerke selbst oder aber gegen Geräte, Dienste oder Daten in diesen Netzwerken gerichtet, wie zum Beispiel Hacking, Datenbeschädigung oder DDos-Angriffe. – Cybercrime im weiteren Sinne: Straftaten, bei denen die Technik als Tatmittel zur Planung, Vorbereitung und Ausführung von Kriminaldelikten eingesetzt wird. Beispiele dafür sind Betrugsdelikte, Cybermobbing, Drogenhandel im Darknet…Die wohl häufigste Deliktsform, die dem Bereich Cybercrime im engeren Sinn zuzuordnen ist, ist der betrügerische Datenverarbeitungsmissbrauch. Im Strafgesetzbuch ist dieses Delikt unter dem Paragraph 148a zu finden. Gründe für die Häufigkeit dieses Delikts sind die stark zunehmende Digitalisierung und die neuen Zahlungsmethoden, die den Bürgerinnen und Bürgern geboten werden.Dem Bundeskriminalamt ist es daher ein großes Anliegen, laufend die Vernetzung und Kooperation mit der Privatwirtschaft zu forcieren. In den letzten zwei Jahren kam es zu einer größeren Zahl von Datenlecks, was bedeutet das massenhaft personsbezogene Daten im Internet veröffentlicht und teilweise im Darknet zum Kauf angeboten wurden. So erlangten die Täter Zugangsdaten um sie für widerrechtliche Zugriffe zu nutzen, beispielsweise in Form von Hacking. Das Bundeskriminalamt arbeitet laufend an der Verstärkung von Präventionsmaßnahmen, um zukünftige Missbräuche von Accounts zu verhindern.Aktuell ist eine gefälschte Polizei-Mail mit dem Betreff „Letzte Einladung der Polizei“ im Umlauf. In der E-Mail wird der Empfänger dazu aufgefordert, mit der Polizei Kontakt aufzunehmen und die Anhänge zu öffnen. Behörden verschicken niemals E-Mails ohne vorherige Zustimmung, es handelt sich dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Schadenssoftware! Sollten Sie so eine E-Mail erhalten, löschen Sie diese sofort und öffnen sie die Anhänge nicht! Solltest Sie den Anhang bereits geöffnet haben, trennen Sie die Netzwerkverbindung und überprüfen Sie das System auf Schadsoftware. Falls ein Schaden eingetreten ist, erstatten Sie Anzeige auf der nächsten Polizeiinspektion.

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