Scooter ist nicht gleich Scooter

Sie sind aus dem Stadtbild mittlerweile nicht mehr wegzudenken und sind mittlerweile für viele Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner eine gute Alternative – die Scooter und Elektro-Scooter. Während die Bestimmungen für Fahrräder im Straßenverkehr oft klar sind, sind die Regeln für diese Art von Fortbewegungsmittel noch für viele unklar.Wenn Sie mit einem Micro-Scooter (mit Muskelkraft betriebene Trittroller, Tretroller) unterwegs sind, dürfen Sie damit grundsätzlich nicht die Fahrbahn benutzen. Das Gesetz stuft diese als fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge ein. Benützen Sie diese Art von Roller bitte nur auf einem Gehweg, Gehsteig, Wohn- oder Spielstraße.Ihr Kind darf mit einem Micro-Scooter nur dann alleine fahren, wenn es über 8 Jahre ist. Ist das Kind unter 8 Jahren, muss es beim Fahren von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist.Elektro-Scooter oder Elektro-Roller, wie wir sie mittlerweile sehr oft in der Stadt sehen, haben eine Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt. Sie werden als Fahrräder definiert und fallen unter dieselben Verhaltensvorschriften, die für Radfahrerinnen und Radfahrer gelten.Unsere Graphik gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Sie beim Fahren beachten sollten:-Es darf nur eine Person den Roller verwenden.-Telefonieren ist während der Fahrt nicht erlaubt.-Das Befahren von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen mit Elektro-Rollern ist verboten.-Es gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille.-Sie dürfen max. 25km/h fahren.Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Roller im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein und müssen von einer Person begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt ist.Wir empfehlen Ihnen, während der Fahrt einen Helm zu tragen. Überhöhte Geschwindigkeit, die Missachtung von Rotlicht, Fehleinschätzung der Bodenbeschaffenheit, Alkoholkonsum und Selbstüberschätzung führen oft zu Stürzen und schweren Verletzungen. Durchschnittlich passieren rund 200 Unfälle mit Scootern in einem Quartal.

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