Sicherer Transport von Schiern bzw. Snowboards

Bedingt durch die Jahreszeit und der damit verknüpften Sportart weist die Linzer Polizei auf die mit dem Transport von Schiern bzw. Snowboards bestehenden Vorschriften hin. So ist der Lenker eines Kraftfahrzeuges nach dem Kraftgesetz verpflichtet seine transportierte Ladung derart zu sichern, dass Niemand dadurch verletzt gefährdet bzw. Sachen durch eine unsachgemäße Sicherung beschädigt werden. Seitens des Kfz-Lenkers ist darauf zu achten das beispielsweise am Dach montierte Schiboxen fachmännisch befestigt sind. Ebenfalls besteht die Verpflichtung Vorkehrungen zu treffen, dass Schiboxen derart gut verschlossen sind und diese nicht während der Fahrt aufspringen können. Das gleiche gilt auch bei der Verwendung von Schiträgern.Je nach Sachverhalt könnte die Missachtung nicht nur eine verwaltungsrechtliche sondern auch gegebenenfalls eine strafrechtliche bzw. zivilrechtliche Folge haben. Diesbezüglich appelliert die Linzer Polizei für eine ordnungsgemäße Sicherung der transportierten Wintersportgeräte Sorge zu tragen.Allfällige Rückfragen: Mag. Dr. NiederwimmerTel.: 0732/7803-5500

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