Vortäuschung einer Erpressung – Klärung:

Am 13. Oktober 2010 erstattete ein 15-jähriges Mädchen aus dem Bezirk Innsbruck/Land Anzeige, dass sie seit Anfang Oktober 2010 von einem ihr unbekannten Mädchen, welches sie sehr auffällig beschrieb, erpresst werde. Um die Geldforderungen zu untermauern, hätte die Erpresserin sie auch schon geschlagen und die 15-Jährige habe deshalb aus lauter Angst vor weiteren Schlägen bereits Geld an die Erpresserin bezahlt. Nach Bekanntwerden der Tat wurden die Ermittlungen seitens der Beamten der PI Telfs aufgenommen und es wurden auch bereits einige weibliche Personen, auf die die abgegebene Täterbeschreibung passte, überprüft. Am 20. Oktober 2010 führte ein Beamter mit der Anzeigerin ein neuerliches Gespräch und es stellte sich dabei heraus, dass die angezeigte Erpressung gar nicht stattfand, sondern nur erfunden wurde. Zum Motiv befragt, gab die 15-Jährige an, dass sie in einem Geschäft in Telfs von einem Detektiv bei einem Ladendiebstahl betreten wurde. Um ihrer Mutter den Diebstahl erklären zu können, erfand sie die Erpressungsgeschichte und gab an, dass sie den Ladendiebstahl nur deshalb ausführte, um die Forderungen der Erpresserin erfüllen zu können. Die 15-Jährige wird wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung an die Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt.

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