8. März – Gedanken zum Tag der Frau

Der 8. März gilt international als Tag der Frau, der zur Zeit des Ersten Weltkrieges im Kampf um Gleichberechtigung und Wahlrecht eingeführt wurde. In der Exekutive gab es mit wenigen Ausnahmen bis zum Jahr 1984 jedoch keine Frauen. Mittlerweile stellen unsere Damen bei der Polizei „ihren Mann“ und erfüllen die an sie gestellten Aufgaben ebenso wie ihre männlichen Kollegen zur vollsten Zufriedenheit der Gesellschaft.Im Bereich der Landespolizeidirektion Burgenland verrichten derzeit insgesamt 238 Frauen ihren Dienst, wobei 137 exekutive Tätigkeiten ausüben und 101 mit Verwaltungsaufgaben betraut sind. Einige sind in Führungspositionen tätig, wie etwa ORat Mag Sabine Halbauer, als Büroleiterin für Rechtsangelegenheiten, Obstlt Gertraud Haselbacher MA, als Büroleiterin für budgetäre Angelegenheiten oder Leutnant Daniela Landauer BA, als Büroleiterin für Öffentlichkeitsarbeit und Interner Betrieb. AtbInsp Daniela Bauer ist derzeit die einzige Inspektionskommandantin im Burgenland. Sie führt seit 1.4.2014 die sehr arbeitsintensive Polizeiinspektion in Kittsee, im Bezirk Neusiedl/See. Daniela Bauer wurde dieser Beruf bereits in die Wiege gelegt, zumal ihr Vater bei der Zollwache tätig war und danach zur Gendarmerie wechselte. Über ihre Arbeit als Polizistin sagt sie: „Ich fühle mich als Frau in einer „Männerdomäne“ sehr wohl und genieße auch die volle Akzeptanz meiner männlichen Kollegen. Daher kann ich jeder Frau, die sich für die Arbeit einer Polizistin interessiert, nur empfehlen, diesen Beruf zu ergreifen. Dieser Job ist auch keineswegs, wie oft behauptet wird familienfeindlich, da durch den Wechseldienst genügend Zeit für die Familie bleibt.“Polizei – lange Zeit eine Domäne der Männer Eine Aufnahme in den Polizeidienst war in Österreich für viele Jahrzehnte nicht möglich. Eine Ausnahme zur Einstellung in die Exekutive bildete vorerst der Kriminaldienst. Vereinzelt findet man das „weibliche Geschlecht“ bei der Polizei bereits nach dem Zweiten Weltkrieg, wobei Frauen damals nur mit Amtshandlungen im Bereich der Jugendpolizei betraut waren. 1951 wechselten dann diese Kriminalbeamten in den „regulären Dienst“ und waren ihren männlichen Kollegen gleichgestellt. Erst in den 1960er Jahren wurden wieder Frauen im Polizeidienst eingestellt. Sie waren jedoch nur für den ruhenden Verkehr zuständig. Viele beendeten jedoch aus familiären Gründen ihren Dienst. Bis zur neuerlichen Aufnahme von Frauen, die nun bei der österreichischen Bundesgendarmerie ihren Dienst antraten, dauerte es nun bis zum Jahre 1984. Sie wurden wieder im Kriminaldienst, und hier vorwiegend zur Bearbeitung von Sittlichkeitsdelikten, eingesetzt. Nach dem Fall des Eisernen Vorhanges wurde ihr Aufgabengebiet erweitert. Mit Beginn der 1990er Jahre übernahmen sie vorerst Aufgaben der Grenzgendarmerie. In den folgenden Jahren mussten die Damen neuerlich die Schulbank drücken und wurden nach einem sechsmonatigen Ergänzungslehrgang in den „vollwertigen Gendarmeriedienst“ eingegliedert. Bei der Polizeidirektion Wien wurden die ersten Polizistinnen im November 1991 ausgemustert.

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