Achtung vor dem „Neffentrick“

Aus gegebenem Anlass darf neuerlich auf die Gefahr der Schädigung mit dem „Neffentrick“ hingewiesen werden.„Erkennst du mich an der Stimme?“ sind meist die ersten Worte von dreisten Betrügern, die versuchen, mit dem „Neffentrick“ älteren Menschen Geld herauszulocken. Da sich in den letzten Wochen derartige Fälle gehäuft haben, warnt die Polizei vor dieser Art des Betruges.Im Burgenland haben in mehreren Fällen die vermeintlichen Opfer richtig reagiert, das Gespräch sofort abgebrochen und die Polizei verständigt. In einem Fall konnte erst am 19.8.2015 durch die rasche und richtige Reaktion eines Taxilenkers die Übergabe eines fünfstelligen Eurobetrages an eine Betrügerin verhindert und diese festgenommen werden. In Niederösterreich ging eine 77-Jährige in die Falle und wurde um 135 000 Euro „erleichtert“. Die Täter wählen ihre Opfer meist aus Telefonbüchern aus und achten auf Namen, die auf Menschen älterer Jahrgänge schließen lassen. Bei den Anrufen geben sich die Kriminellen meist als Enkel oder Neffe aus.Der „Neffen- oder Enkeltrick“ ist ein betrügerisches Vorgehen von besonders dreisten, kriminellen Trickbetrügern, deren „Klientel“ meist ältere Menschen sind. Sie spiegeln falsche Tatsachen vor und geben sich als Verwandte aus, die es auf Wertgegenstände oder Geld ihrer Opfer abgesehen haben. Als Gründe für ihre finanzielle Notlage geben die Kriminellen oft die Reparatur des Autos nach einem Unfall bzw. den Kauf eines Neuwagens, eine Krankheit, verbunden mit einem Spitalsaufenthalt und dem Kauf von teuren Medikamenten sowie einen Hauskauf oder den unverschuldeten Verlust des Arbeitsplatzes, etc. an. Die Täter versuchen durch das Gespräch das Vertrauen des potentiellen Opfers zu gewinnen, üben aber auch gleichzeitig durch geschickte Redewendungen Druck auf die Senioren aus. Mehrmalige Anrufe in kurzen Abständen nehmen dem Opfer die Möglichkeit, sich über das Geschehene Gedanken zu machen, bzw. sich bei Familienangehörigen zu vergewissern, ob es sich bei dem Anrufer tatsächlich um den Enkel oder Neffen handelt.Neu ist, dass das Opfer nach dem ersten oder zweiten Gespräch von einem Komplizen des Täters angerufen wird, der sich als Kriminalbeamter ausgibt. Dabei erzählt er dem Opfer, dass er soeben das Telefongespräch abgehört und alles seine Richtigkeit habe. Bei dem Anrufer würde es sich tatsächlich um den Neffen oder Enkel handeln. Man könne das Geld ruhigen Gewissens auf das angegebene Konto überweisen oder dem Mann, der das Geld abholen werde, übergeben.Dazu einige Tipps:• Lassen Sie sich bei solchen Anrufen auf keine Debatten ein• Halten Sie das Gespräch so kurz wie möglich, geben Sie niemals persönliche Daten bekannt• Beenden Sie das Gespräch so schnell wie möglich• Verständigen Sie sofort die nächste Polizeiinspektion• Kriminalbeamte rufen niemals an und teilen Ihnen eine Telefonüberwachung mit• Sind Sie dennoch unsicher, so spielen Sie auf Zeit und kontaktieren Sie unbedingt einen Familienangehörigen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *