Halloween – Gefahr von Vandalenakten

Auch in diesem Jahr werden in der Nacht zum 1. November wieder Kinder und Jugendliche durch die Straßen und Gassen der Gemeinden des Burgenlandes ziehen und anlässlich des alten keltischen Brauches Halloween, unter dem Motto „Süßes oder Saures“, nach Süßigkeiten verlangen. Bleiben die Wohnungstüren verschlossen, kann es vorkommen, dass dem Haus- bzw. Wohnungsbesitzer ein Streich gespielt wird, der leider oft als Sachbeschädigung endet.In den letzten Jahren wurden etwa Fassaden mit Eiern beworfen bzw. mit Lackfarben besprüht, Fenster mit herumliegenden Steinen zertrümmert, Gegensprechanlagen einfach zugeklebt oder Namenschilder unkenntlich gemacht. Eine weitere Problematik stellen Halloween-Party´s dar, in deren Folge, nach übermäßigem Alkoholgenuss, Autos zerkratzt, Reifen zerstochen oder Felgen gelockert werden. Auch öffentliche Einrichtungen wie Telefonzellen geraten vielfach ins Visier von Vandalen und werden beschädigt. Die Täter werden meist durch Gruppendynamik zu unkontrolliertem Verhalten animiert, was manchmal in eine regelrechte Zerstörungswut gipfelt.Vandalismus zu Halloween ist keine „Brauchtumspflege“.Sachbeschädigungen sind strafrechtlich zu verfolgende Delikte. Eltern haften für ihre Kinder! Geschädigte können sich einem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen und Forderungen auf dem Zivilrechtsweg geltend machen.Unsere Ersuchen:• Aufklärung der Kinder bzw. Jugendlichen durch ihre Eltern• Bei Vandalenakten nicht wegschauen – Anzeige erstatten• Keine „Selbstjustiz“ üben – Täter könnten aufgrund von Alkoholisierung besonders aggressiv sein, sodass aus einer harmlosen Sachbeschädigung leicht eine tätliche Auseinandersetzung mit Körperverletzung wirdBei Rückfragen kontaktieren sie bitte die nächste Polizeidienststelle

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