Wildunfälle

Tipps zur Vermeidung und rechtliche GrundlagenWährend der Dämmerung und in den Nachtstunden kommt es vermehrt zu Wildunfällen. Die Kollisionen mit dem Wild erfolgen in erster Linie am Waldrand oder an Fahrbahnrändern mit angrenzenden Getreide- oder Maisäckern. Im Bereich dieser Straßenabschnitte ist oftmals das Verkehrszeichen „Achtung Wildwechsel“ angebracht. Fahrzeuglenker sollten dort die Geschwindigkeit verringern und bremsbereit sein. Wildwarnreflektoren in den verschiedensten Farben sind kein Garant dafür, dass kein Wildwechsel stattfindet. Lediglich Wildschutzzäune neben Autobahnen und Schnellstraßen bieten einigermaßen Sicherheit. In vielen Fällen überqueren gleich mehrere Wildtiere die Fahrbahn, was das Gefahrenpotential naturgemäß erhöht. Es empfiehlt sich von Fernlicht auf Abblendlicht umzuschalten. Kleintieren nicht ausweichen und auf die Konsequenzen für den Gegen- und Nachfolgeverkehr achten. Eine Vollbremsung für Niederwild (Hasen, Rebhühner, Fasane usw.) ist laut Rechtsprechung nicht verhältnismäßig und kann zu versicherungstechnischen Problemen führen.Im Falle eines Wildunfalles ist der Fahrzeuglenker oder Fahrzeuglenkerin verpflichtet:1. Warnblinkanlage einschalten. 2. Warnweste überziehen. 3. Warndreieck in ausreichendem Abstand vor der Unfallstelle aufstellen (150 m).4. Das tote Tier von der Fahrbahn entfernen (mit Handschuhen Zeitungspapier anfassen). 5. Entsprechend der Gesetzeslage hat der Fahrer den Wildunfall unverzüglich der Polizei zu melden (auch wenn am Fahrzeug kein Sachschaden entstanden ist).6. Eine genaue Ortsangabe der Unfallstelle ist bekanntzugeben.7. Vorbeifahrende Fahrzeuglenker um Hilfe bitten. 8. Ist das angefahrene Tier noch nicht verendet, sollte man sich vom Tier fernhalten. Nur der verständigte Jäger sind befähigt, das Tier zu töten.Zur Gesetzeslage:Grundsätzlich ist es verboten das tote Tier mitzunehmen. Dies gilt als Wilderei und ist damit strafbar. Das Wild ist nur herrenlos solange es lebt, mit dem Tod geht es in das Eigentum des Jagdberechtigten über.Gerald Koller

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