Körperverletzung, Anzeige nach dem Waffengesetz, Sachbeschädigung

Körperverletzung, Anzeige nach dem Waffengesetz, Sachbeschädigung Presseaussendung der Polizei KärntenKörperverletzung, Anzeige nach dem Waffengesetz, SachbeschädigungAm 03.04.2019 um ca. 18:00 Uhr kam es vor einem Lokal in Ferlach, Bezirk Klagenfurt-Land, zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einem 62-jährigen Mann aus Klagenfurt und einem 51-jährigen Mann aus Ferlach. Im Verlauf des Streits schlug der 62-jährige mit einer Stahlrute (verbotene Waffe) auf seinen Kontrahenten ein, während der 51-jährige seinerseits mit einem Hammer auf sein Gegenüber einschlug. In weiterer Folge trat der 62-jährige mehrmals gegen den Pkw des 51-jährigen und beschädigte diesen schwer. Der 62-jährige wurde mit Verletzungen unbestimmten Grades von der Rettung ins Klinikum Klagenfurt eingeliefert, wo er ambulant behandelt wurde. Der 51-jährige wurde ebenfalls unbestimmten Grades verletzt. Er begab sich selbst ins Klinikum Klagenfurt und wurde ebenfalls ambulant behandelt.Das Motiv für die Auseinandersetzung war vermutlich ein nur zum Teil bezahlter Arbeitslohn. Der 62-jährige hatte für den Ferlacher Malerarbeiten durchgeführt. Die verbotene Waffe und der Hammer wurden vorläufig sichergestellt. Gegen beide wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen, sie werden angezeigt.Presseaussendung vom 04.04.2019, 14:45 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

Schreibe einen Kommentar