Neue Sicherheitsschleuse in der LPD

Nach einer Probephase wurde vor wenigen Tagen in der Landepolizeidirektion Kärnten eine Sicherheitsschleuse mit Metallscanner und Vereinzelung in Betrieb genommen. Zusätzlich zur Zutrittskontrolle werden ab sofort sämtliche Postsendungen oder verdächtige Gegenstände mit einem Röntgengerät überprüft. Die neuen Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bediensteten in der Landespolizeidirektion, aber letztlich auch der Sicherheit von Parteien während ihres Aufenthaltes im Direktionsgebäude.Die neue Schleuse ist beim Haupteingang „Buchengasse“ installiert. Sie beinhaltet einen sensiblen Scanner, der in der „Röhre“ der Vereinzelungsanlage installiert ist. Wird bei der Zutrittskontrolle durch den Scanner ein Metall detektiert, so wird der Durchgang nicht geöffnet und ein Zutritt in die Landespolizeidirektion verhindert. Um eine zeitintensive Nachsuche nach Metallgegenständen zu vermeiden, können die Parteien Rücksäcke oder Taschen im Eingangsbereich in einem versperrbaren Spind hinterlassen. Alternativ können Rucksäcke oder Taschen auch mit dem Röntgengerät untersucht werden. Für kleinere metallische Gegenstände in den Hosen- oder Manteltaschen steht eine Durchreiche zu den Exekutivbediensteten zur Verfügung. In Einzelfällen kann auch eine Überprüfung von Personen oder Taschen durch einen Exekutivbediensteten mittels Handsonde erfolgen. Für die Zutrittskontrolle sind täglich zwei Exekutivbedienstete eingeteilt.Mit Inbetriebnahme der Sicherheitsschleuse soll gewährleistet werden, dass keine Waffen in das Gebäude eingebracht werden können. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Zutrittskontrolle durchaus zu (kurzfristigen) Verzögerungen führen kann. Wir appellieren daher, größere Taschen oder Rucksäcke nach Möglichkeit nicht mitzubringen.Der Zutritt zur Landespolizeidirektion ist für Parteien ausnahmslos über den Haupteingang möglich. Wer die Zutrittskontrolle ablehnt bzw. verweigert darf das Objekt nicht betreten. Zudem ist ab sofort die Mitnahme von Tieren verboten. Davon ausgenommen sind lediglich Begleithunde für Menschen, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind.Die Beamtinnen und Beamten der Landespolizeidirektion gibt es einen separaten Zugang, welcher mit einer Zugangsberechtigung benützbar ist.Grundsätzlich findet der Parteienverkehr (Strafamt, Fremdenpolizei, Vereinsamt, Waffenamt, Verkehrsamt, Amtskasse, Bürgerservice, Strafregisterauskünfte, Amtsarzt, …) nach wie vor Werktags von 07:30- 12:30 Uhr statt. Aufgrund der aktuellen COVID-Situation ist dieser jedoch eingeschränkt und eine vorangehende Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter/ der jeweiligen Sachbearbeiterin erforderlich. Ausgenommen davon ist lediglich die Einholung einer Strafregisterauskunft – hier braucht es keinen Termin.

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