Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk

Der Jahreswechsel steht kurz bevor und einmal mehr ergeht der Hinweis an die Bevölkerung, im Umgang mit Feuerwerkskörpern besondere Vorsicht walten zu lassen. Damit der Silvesterabend unfallfrei und sicher über die Bühne gehen kann, gilt es, die rechtlichen Bestimmungen nach dem Pyrotechnikgesetz und einige Tipps zu beachten.Einteilung der Feuerwerkskörper sowie geltende AltersbeschränkungenKategorie F1: Feuerwerkskörper die eine sehr geringe Gefahr darstellen. Verwendung innerhalb von Wohngebäuden möglich. Kauf, Besitz und Verwendung ab 12 Jahren erlaubt.Beispiele: Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallziehbänder, Partyknaller, Tischfeuerwerke und KnallerbsenKategorie F2: Feuerwerkskörper die eine geringe Gefahr darstellen. Verwendung nur im Freien. Kauf, Besitz und Verwendung ab 16 Jahren erlaubt.Beispiele: Doppelschläge, Piraten, Pyrodrifter, Knallfrösche, Sprungräder, Vulkan-Fontänen, Miniraketen, Raketen, bestimmte BatterienKategorie F3: Feuerwerkskörper die eine mittlere Gefahr darstellen. Kauf, Besitz und Verwendung ab 18 Jahren nur mit Bewilligung erlaubt.Beispiele: wirkungsstarke Raketen, Batterien, KnallkörperKategorie F4: Feuerwerkskörper die eine große Gefahr darstellen. Kauf, Besitz und Verwendung ab 18 Jahren nur mit Bewilligung erlaubt.Beispiele: Feuerwerksbomben, BombenrohreVerwendung von Feuerwerkskörpern im OrtsgebietPyrotechnische Artikel der Kategorie F2 dürfen im Ortsgebiet nur verwendet werden, wenn eine entsprechende Verordnung des Bürgermeisters vorliegt. Im Einzelfall ist diese zu erfragen.In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten, als auch in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten ist das Abbrennen von Feuerwerken allenfalls verboten.Allgemeine Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern• Halten Sie den angegebenen Sicherheitsabstand zu Feuerwerkskörpern ein! Beachten Sie die Schussrichtung von Raketen oder Böllern!• Nehmen sie selbst keine Veränderungen am Produkt vor!• Die Gegenstände dürfen nur einzeln und getrennt voneinander gezündet werden!• Schließen Sie Fenster, Haus- und Balkontüren, damit eventuelle „Irrläufer“ keine Brände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus verursachen können!• Verwenden Sie zum Abschuss von Raketen geeignete Vorrichtungen – niemals aus der Hand oder aus Flaschen abschießen!• Zünden Sie ihre Feuerwerkskörper jedenfalls mit ausgestrecktem Arm und treten Sie danach sofort einige Schritte zurück!• Bei eventuellen „Zündversagern“ keinesfalls aufheben, einfach liegen lassen!• Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger. Ältere und kranke Menschen, aber auch Tiere könnten sich vom Lärm durch über das normale oder erträgliche Maß hinausgehenden Gebrauch von Feuerwerkskörpern gestört fühlen.Kontrollen der PolizeiIm Rahmen der Silvesterüberwachung wird wie bereits in den vergangenen Jahren im Streifendienst besonderes Augenmerk auf die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes gelegt werden. Dementsprechende Übertretungen, beispielsweise die gesetzwidrige Verwendung pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet, stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro bestraft.Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes die Verordnungen der jeweiligen Gemeinden, sowie die geltenden COVID Schutzbestimmungen einzuhalten sind!Die Landespolizeidirektion wünscht allen Kärntnerinnen und Kärntnern einen guten Rutsch in das Jahr 2022!

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