Übertretung nach dem Schifffahrtsgesetz mit vorläufiger Abnhame des Schiffführerpatents

Übertretung nach dem Schifffahrtsgesetz mit vorläufiger Abnhame des Schiffführerpatents Presseaussendung der Polizei KärntenÜbertretung nach dem Schifffahrtsgesetz mit vorläufiger Abnhame des SchiffführerpatentsAm 18.06.2019 gegen 16:30 Uhr lenkte ein 55-jähriger Mann aus Wien ein Motorboot am Wörthersee in einem durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand in ein Bootshaus im Bezirk Klagenfurt. Dort vergaß er das Boot zu vertäuen und schlief am Fahrersitz ein. Das Boot wurde in weiterer Folge in den angrenzenden Schilfgürtel getrieben und wurde von einem Feriengast aus dem Schilf gezogen. Da der Bootslenker trotz intensiven Weckversuchen nicht aufwachte, verständigte der Feriengast die Wasserrettung. Der Motorbootlenker konnte vom einschreitenden Polizeibeamten aufgeweckt werden. Die Durchführung eines Alkomatentest war aufgrund der starken Alkoholisierung nicht möglich. Der Bootslenker wurde von der Rettung ins Klinikum Klagenfurt eingeliefert. Das Schiffsführerpatent wurde vorläufig abgenommen. Er wird der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt angezeigt.Presseaussendung vom 19.06.2019, 10:53 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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