Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz in Klagenfurt

Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz in Klagenfurt Presseaussendung der Polizei KärntenVergehen nach dem Suchtmittelgesetz in KlagenfurtPresseinformation PI-Nr.: 8 von heute früh:Am 24.02. gegen 21.40 Uhr beobachtete ein 59-jähriger Mann aus Klagenfurt a.W. von seiner Wohnung aus, dass beim nahe gelegenen Kindergarten mehrere Personen mit Taschenlampen um das Gebäude schlichen. Er erstattete die Anzeige und die eingesetzten Polizeistreifen konnten im Zuge der Sofortfahndung vier junge Männer im Alter von 15 bis 18 Jahren, alle Lehrlinge und Schüler aus Klagenfurt a.W., auf frischer Tat betreten. Sie versuchten, als sie die Polizeistreifen sahen, zu flüchten, was dreien allerdings nicht gelang. Dem 15-jährigen Schüler aus Klagenfurt a.W., dessen Identität bekannt ist, gelang die Flucht.Nachtragsbericht:Nach vorläufigem Abschluss der Ermittlungen und Einvernahmen, kann von einem Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz ausgegangen werden. Ein Versuch die Eingangstüre des Kindergartens aufzuzwängen erfolgte nicht. Die Beschuldigten gaben zu, in den unversperrten Gartenbereich des Kindergartens eingedrungen zu sein. Mit Zuhilfenahme einer Handy-Taschenlampe fertigten sie einen Joint und rauchten diesen. Bei Ansichtig werden der Polizei hätten sie wegen des verbotenen Konsums von Suchtmittel die Flucht ergriffen. Die Staatsanwaltschaft verfügte die Aufhebung der Verwahrungshaft und Anzeige auf freien FußPresseaussendung vom 25.02.2017, 17:48 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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