19 neu ausgebildete Sicherheitsvertrauenspersonen des LPK Niederösterreich

Der nach dem Bundes-Bedienstetenschutzgesetz respektive der Verordnung der Bundesregierung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (B-SVP-VO) vorgesehenen Ausbildung unterzogen sich gesamt 19 Polizeibedienstete aus den unterschiedlichsten Bereichen Niederösterreichs (BPK, SPK und Abteilung des LPK).Diese verpflichtende Ausbildung fand im Mehrzwecksaal der Logistikabteilung statt und dauerte 3 Tage bzw 24 Unterrichtseinheiten. Organisiert und geleitet wurde sie vom stellvertretenden Leiter der Logistikabteilung Obstlt GASSNER, dem nach § 3 Absatz 5 Beauftragten nach dem B-BSG für das Landespolizeikommando Niederösterreich. Ausbildungsinhalte waren unter anderem der Brandschutz, die Kernpunkte des B-BSG, die Verordnung über den Schutz der Bediensteten vor explosionsfähigen Atmosphären, Arbeitspsychologie, Ergonomie oder die Arbeitsstättenverordnung. Vorgetragen wurde vom Geschäftsführer sowie den Sicherheitsfachkräften der Firma Bischhorn GmbH, von Frau Dr. DUCHON des Arbeits- und Sozialmedizinischen Zentrums MD sowie vom Arbeitsinspektor Ing. MOLL.Mit dieser Ausbildung werden die SVP gemäß § 11 Absatz 1 B-BSG in die Lage versetzt,• die Bediensteten zu informieren, zu beraten und zu unterstützen,• die Personalvertretung zu informieren, zu beraten und zu unterstützen und mit ihr zusammenzuarbeiten,• in Abstimmung mit der Personalvertretung die Interessen der Bediensteten gegenüber dem Dienstgeber zu vertreten,• den Dienstgeber bei der Durchführung der Bedienstetenschutzvorschriften zu beraten,• auf das Vorhandensein der entsprechenden Einrichtungen und Vorkehrungen zu achten und den Dienstgeber über bestehende Mängel zu informieren,• auf die Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen zu achten sowie • mit den Sicherheitsfachkräften und den Arbeitsmedizinern zusammenzuarbeiten.Gemäß § 11 Abs 4 ist der Dienstgeber verpflichtet, die Sicherheitsvertrauenspersonen in allen Angelegenheiten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes anzuhören. Die SVP stellt somit eine wertvolle Verbindung einerseits gegenüber dem Dienstgeber und andererseits gegenüber den Präventivfachkräften, der Arbeitsinspektion und der Personalvertretung dar.Alle Sicherheitsvertrauenspersonen sind für eine Funktionsperiode von 4 Jahren bestellt und werden gesetzeskonform den zuständigen Aufsichtsbezirken der jeweiligen Arbeitsinspektorate schriftlich mitgeteilt.In diesem Sinne darf den „frisch“ ausgebildeten Sicherheitsvertrauenspersonen viel Erfolg und Freude bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit gewünscht werden!

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