Fahrraddienst in Krems/Donau

Vier Kremser Polizisten verrichten in neuen Uniformen Fahrraddienst.So wie in St. Pölten und Wr. Neustadt wird auch in Krems an der Donau während der Monate April bis Oktober uniformierter Fahrraddienst (uFD) verrichtet. Vor wenigen Wochen wurden nun die Kremser Kollegen mit neuen, funktionellen Fahrraduniformen ausgestattet.Neben dem normalen Exekutivdienst fahren vier Kollegen der Polizeiinspektion Krems auch mit dem Fahrrad auf Streife.Die Fahrradstreife ist in den allgemeinen Überwachungs- und Erhebungsdienst integriert. Sie soll als bürgernahe und kommunikative Einrichtung jederzeit und unkompliziert ansprechbar sein.Durch den uniformierten Fahrraddienst ist die Exekutive in Krems noch flexibler geworden und kommt vorwiegend dort zum Einsatz, wo ein Zufahren mit mehrspurigen Dienstkraftfahrzeugen nur schwer oder gar nicht möglich ist.Die Fahrradstreifen werden daher überwiegend in den Parkanlagen, in der Altstadt, auf dem Treppelweg entlang der Donau, in der Fußgängerzone, auf den Geh- und Radwegen, in den Kleingartenanlagen und in den innerstädtischen Naherholungsgebieten eingesetzt.Ausbildung zum uniformierten Fahrraddienst:Die Grundausbildung umfasst eine polizeiärztliche Untersuchung, sowie 24 Unterrichtseinheiten, die in Theorie und Praxis geteilt sind.Inhalte: – Sammeln von speziellen Bewegungserfahrungen am Dienstfahrrad (DFR)- Geradeausfahren mit Bremstechnik- Kurventechniken – Spitzkehren fahren- Schalttechnik- Stehen mit dem Bike – Gleichgewichtsübungen- Uphill- und Downhill-Techniken- Hüpfen, Springen und Überwinden von Hindernissen mit dem DFR- Bunny Hop- Technikteil mit Workshop, Wartung, Reparatur- Praktische Anwendung aller Techniken im schwierigen GeländeAusrüstung:Die Ausrüstung setzt sich zusammen aus dem dienstlichen Mountainbike, Fahrradhelm, Uniform für den uFD, MTB-Schuhe, Einsatzgurt, FunkgerätRechtliche Grundlagen & Ausnahmen:Das Dienstfahrrad ist ein Fahrzeug im öffentlichen Dienst im Sinne des § 26a Abs. 1 StVO. Somit sind bei Dienstfahrten die dort aufgezählten Ausnahmebestimmungen anzuwenden.

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