Raubüberfall geklärt – Täter in Haft

Raubüberfall geklärt – Täter in Haft Presseaussendung der Polizei NiederösterreichRaubüberfall auf Billafiliale in Vösendorf/Bezirk Mödling geklärt – WIDERRUF des Ersuchens um Fotoveröffentlichung in den PrintmedienEin vorerst unbekannter, mit einer schwarzen Pistole bewaffneter Täter, verübte am 9. März 2016, gegen 19.30 Uhr, einen Raubüberfall auf die BILLA-Filiale, in Vösendorf, Triesterstraße, Bezirk Mödling, und erbeutete einen vierstelligen Bargeldbetrag.Die Kassiererin bediente an der Kassa einen Kunden, als sich der Täter der Kassa annäherte. Der Täter zog eine Faustfeuerwaffe, bedrohte sie und forderte sie auf, ihm Geld zu übergeben. Er griff in weiterer Folge selbst in die Kassenlade und entnahm daraus Bargeld.Der Täter ergriff mit der Beute zu Fuß die Flucht, und wurde von zwei Zeugen, die kurz zuvor selbst Kunden in der Filiale waren und den Überfall vom Parkplatz beobachtet hatten, verfolgt. Im Zuge der Nacheile zog der Täter seine Waffe, hantierte in Richtung der beiden Männer und bedrohte sie ebenfalls.Kurz nach der Tat fuhr der Täter mit einem Pkw mit zügiger Geschwindigkeit und ohne Beleuchtung vom Parkplatz der „Burger-King“-Filiale aus kommend, in Richtung Bundesstraße 17.Die Ermittlungen zur Ausforschung des vorerst unbekannten Täters wurde nach Absprache mit dem Landeskriminalamt Niederösterreich, Ermittlungsbereich Raub, von Bediensteten der Kriminaldienstgruppe der Polizeiinspektion Vösendorf aufgenommen.Im Zuge intensiver kriminalpolizeilicher Ermittlungen und Auswerten der am Tatort gesicherten Videoaufzeichnungen der Überwachungsanlagen konnte ein 27-jähriger österreichischer Staatsbürger als Haupttäter und als Beitragstäterin seine 22-jährige Ehefrau, österreichische Staatsbürgerin, ausgeforscht werden.Der arbeitslose und in Wien wohnhafte 27-Jährige fasste am 9. März 2016 den Entschluss in der Billafiliale entweder Geld zu stehlen oder zu rauben. Seine Gattin will er von seinem Vorhaben nicht informiert haben. Das geraubte Geld hätte zur Abdeckung des Girokontos seiner Ehefrau gedient. Der Beschuldigte, er war im Besitz eines waffenrechtlichen Dokumentes und zum Tatzeitpunkt im rechtmäßigen Besitze einer Faustfeuerwaffe, fuhr mit seiner Ehefrau mit einem Pkw von Wien direkt auf den Kundenparkplatz des Burgerking. Gemeinsam begaben sie sich zur gegenüberliegenden Billafiliale, wobei der Beschuldigte in der Außentasche des Kapuzensweaters die Faustfeuerwaffe mitführte. Während sich seine Frau mit einem Einkaufswagen zwischen den Regalen aufhielt, bedrohte der Beschuldigte die Kassiererin mit der Faustfeuerwaffe und entnahm Bargeld aus der Kassa. Anschließend flüchtete der Täter aus der Filiale. Seine Ehefrau beobachtete den ausgeführten Raub zwischen den Regalen und bezahlte, nachdem ihr Ehemann mit der Raubbeute die Filiale verlassen hatte, den getätigten Einkauf. Anschließend sei sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Wien zurückgefahren. In Kenntnis des kriminalpolizeilichen Ermittlungsstandes ordnete die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die Hausdurchsuchung an der Wohnadresse der Verdächtigen an. Bei der am 15. April 2016 durchgeführten Hausdurchsuchung konnten weder die Tatwaffe, noch die vom Täter am Tatort getragene Oberbekleidung vorgefunden werden. Die Beschuldigten stellten vorerst jeden Tatzusammenhang in Abrede, legten jedoch aufgrund der Beweislast ein umfangreiches Geständnis ab. Mit der Raubbeute wurde tatsächlich das Girokonto der 22-jährigen Beschuldigten abgedeckt.Die vom Täter bei dem Raub verwendete Pistole wurde von ihm zwei Tage nach der Tat einem Waffenhändler verkauft. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ordnete die Einlieferung des 27-Jährigen in die Justizanstalt Wiener Neustadt an, seine 22-jährige Ehefrau wird der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angezeigt.Das Ersuchen der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 10. März 2016 um Veröffentlichung eines Fotos eines vorerst unbekannten Täters in den Printmedien wird somit widerrufen.Presseaussendung vom 18.04.2016, 09:47 UhrReaktionen bitte an die LPD Niederösterreichzurück

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