VerwaltungspraktikantInnen gesucht

Das Bundesministerium für Inneres sucht Verwaltungspraktikantinnen bzw. Verwaltungspraktikanten (v3) für die Abteilung III/9 (Grundversorgung und Bundesbetreuung).Verwaltungspraktikum im Bundesministerium für Inneres; Abteilung III/9 (Grundversorgung und Bundesbetreuung);Die Dauer des Ausbildungsverhältnisses beträgt 12 Monate.Auf dieses Ausbildungsverhältnis finden die Bestimmungen der §§ 36a bis 36d des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) Anwendung.Das Praktikum kann an den Dienststellen bzw. Dienstorten folgender Landespolizeidirektionen (LPD) absolviert werden:LPD Burgenland:• Eisenstadt• Heiligenkreuz• NickelsdorfLPD Niederösterreich:• Traiskirchen • Bad Deutsch-Altenburg • Marchegg • Laa an der Thaya • St. Pölten• SchwechatLPD Oberösterreich:• St. Georgen i.A. • Linz• Wels• SteyrLPD Steiermark:• Vordernberg • Leoben • Bruck a.d. Mur• Breitenau • GrazAufgaben und Tätigkeiten• Bearbeitung von Datensätzen in der Integrierten Fremden Applikation (IFA), insbesondere zur Bearbeitung des Kartendrucks• Anfertigung von Fotos und Erfassung dieser in der Integrierten Fremden Applikation• Druck der Verfahrenskarte• Erstellung eines aktuellen Lagebilds für die Abteilung III/9-Koordinierungsstelle• Statistische Erfassung der abgewickelten Fälle• VerwaltungstätigkeitenErfordernisse• Der Zugang zum Verwaltungspraktikum ist ab dem Abschluss einer mittleren Schule möglich.• Flexibilität und Eigeninitiative• Belastbarkeit• Bereitschaft zur Erbringung überdurchschnittlicher LeistungenBewerbungsunterlagen, Verfahren und SonstigesDas Verwaltungspraktikum im Bundesdienst endet spätestens nach 12 Monaten. Durch das Eingehen dieses Ausbildungsverhältnisses wird kein Dienstverhältnis zum Bund begründet. Auf eine Übernahme in ein Dienstverhältnis besteht kein Anspruch.Der Ausbildungsbeitrag beträgt in den ersten drei Monaten des Praktikums 50% (€ 828,00) und in darüber hinausgehenden Zeiträumen 100% (€ 1.656,00) des Monatsentgelts einer Vertragsbediensteten oder eines Vertragsbediensteten während der Ausbildungsphase (§ 72 Abs. 1 VBG) in der Entlohnungsgruppe v3, Entlohnungsstufe 1.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Vorstellungs- und Fahrtkosten imZusammenhang mit einer Bewerbung vom Bundesministerium für Inneres nicht übernommen werden.KontaktinformationInteressenten/innen werden eingeladen, sich beim Leiter der Abteilung I/1(E-Mail: BMI-I-1@bmi.gv.at) schriftlich zu bewerben. Dieser Bewerbung ist ein aktueller Lebenslauf beizulegen.In der Bewerbung ist/sind zwingend der/die gewünschte/n Dienstort/e anzuführen, auf den/die sich sie Bewerbung bezieht.Nur auf diesem Wege rechtzeitig eingelangte Bewerbungen können berücksichtigt werden.

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