Feststellung von Fahruntauglichkeit

Feststellung von Fahruntauglichkeit Stadt WelsIm Zuge einer Verkehrsstreife in Wels versuchten Polizisten eine Lenkerin am 13. Februar 2024 um 23:15 Uhr zwecks einer Kontrolle anzuhalten. Als die vorerst noch unbekannte Lenkerin das eingeschaltete Blaulicht des Zivilfahrzeuges bemerkte, stieg diese aufs Gas und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit davon. Sie missachtete dabei verschiedene Vorschriften und verlor in der Johann-Strauß-Straße die Kontrolle über ihren PKW. Sie fuhr folglich über einen dort befindlichen Gehsteig. Ein ebenso dort aufgestelltes Vorschriftszeichen wurde durch die Lenkerin umgefahren und mitgeschleift. Kurz nach dem verursachten Verkehrsunfall, hielt die Lenkerin ihr Auto an. Bei der Lenkerin handelte es sich um eine 42-jährige Welserin und sie gestand keinen Führerschein zu besitzen, was der Grund für ihre Weiterfahrt gewesen sein dürfte. Durch den Unfall wurde niemand verletzt. Aufgrund eindeutiger Merkmale einer Beeinträchtigung durch Suchtmittel wurde eine klinische Untersuchung durch einen Amtsarzt durchgeführt. Dieser erklärte die Lenkerin als fahruntauglich. Anzeigen werden erstattet.Presseaussendung vom 14.02.2024, 07:33 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück

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