Geschlechtliche Nötigung geklärt – Widerruf der Fahndung

Geschlechtliche Nötigung geklärt – Widerruf der Fahndung Bezirk VöcklabruckGeschlechtliche Nötigung geklärt – Widerruf der FahndungNach dem Veröffentlichen der Fotos in den Medien gingen bei der Polizeiinspektion mehrere Hinweise zu einem Verdächtigen ein. Ein 30-Jähriger aus dem Bezirk Vöcklabruck steht im Verdacht im Zeitraum von November 2014 bis Februar 2015 beim Bahnhof Vöcklabruck ausgehend, ihn optisch ansprechende jungen Frauen gefolgt zu sein. Anschließend führte er an uneinsichtigen Orten sexuelle Handlungen durch. Als Motiv gab er an, dass diese Handlungen einem Annäherungsversuch gleichzusetzen seien. Auf Grund der in den Medien veröffentlichten Lichtbilder konnte durch Hinweise aus der Bevölkerung der Beschuldigte am 18. Juni 2015 als Täter identifiziert und ein Geständnis erwirkt werden.Geschlechtliche Nötigung – Mitfahndungsersuchen, Presseaussendung vom 17. Juni 2015Bezirk VöcklabruckGegen einen bislang unbekannten Mann richtet sich der Verdacht, dass er am 7. November 2014 sowie am 23. Februar 2015 beim Bahnhof Vöcklabruck zwei Opfer sexuell belästigte. Der Verdächtige nötigte seine Opfer in der Unterführung Dröfl Kreisverkehr sowie in Wagrain in der Industriestraße am Uferweg mit Gewalt zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung. Er packte die beiden Opfer von hinten, wodurch er ihre Bewegungsfreiheit einschränkte und berührte im Anschluss deren Intimbereiche. Die Polizei Vöcklabruck, sowie die zuständige Staatsanwaltschaft Wels bitten die Medien um Veröffentlichung der beiden Täterfotos.Presseaussendung vom 18.06.2015, 15:00 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück

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