Kaufhausdetektiv musste vor flüchtenden Diebin zur Seite springen

Kaufhausdetektiv musste vor flüchtenden Diebin zur Seite springen Bezirk Steyr-LandKaufhausdetektiv musste vor flüchtenden Diebin zur Seite springenEine beschäftigungslose und einschlägig vorbestrafte 39-Jährige aus dem Bezirk Linz-Land suchte am 29. November 2018 gegen 15 Uhr einen Bau- und Heimwerkermarkt im Bezirk Steyr-Land auf. Aufgrund ihres verdächtigen Verhaltens wurde die Frau vom Kaufhausdetektiv beobachtet und dieser konnte feststellen, dass die 39-Jährige Beleuchtungswaren im Wert von 100 Euro in ihre Tasche steckte und das Geschäft verließ, ohne die Waren zu bezahlen. Als die Verdächtige mit ihrem Pkw vom Parkplatz wegfahren wollte, stellte sich der Detektiv vor den Pkw und gab der Lenkerin mit den Händen deutliche Zeichen, sie solle anhalten. Die 39-Jährige beschleunigte jedoch ihren Pkw und der Detektiv musste laut eigenen Angaben, um nicht vom Pkw überfahren zu werden, zur Seite springen.Der Detektiv verständigte sofort die Polizei und es wurde eine Fahndung nach dem flüchtigen Fahrzeug der Täterin eingeleitet.Von einer Polizeistreife konnte der Pkw um 15:45 Uhr im Gemeindegebiet von Garsten angehalten werden und die Verdächtige wurde zur Polizeiinspektion gebracht. Im weiteren Verlauf der Amtshandlung gab die 39-Jährige eine falsche Identität von ihr bekannt. Gegenüber den Beamten gab sie das Nationale ihrer Mutter an und wies sich auch mit einem augenscheinlich, echten Führerschein samt ihrem Lichtbild aus.Auch bei der Einvernahme gab sie gegenüber den Beamten das Nationale ihrer Mutter selbstsicher bekannt.Bei den weiteren Erhebungen konnte schließlich geklärt werden, dass es sich bei der Beschuldigten um die 39-Jährige handelt.Der Führerschein wurde von den Beamten sichergestellt. Diesbezüglich sind weitere Erhebungen erforderlich. Die Beschuldigte ist nicht geständig. Das Diebesgut dürfte von ihr, vor der Polizeikontrolle in Garsten, versteckt oder entsorgt worden sein.Der Detektiv blieb unverletzt.Es folgen Anzeigeerstattungen an die Staatsanwaltschaft Steyr und an die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land.Presseaussendung vom 01.12.2018, 18:45 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück

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