VersammlungsG 1953

VersammlungsG 1953 Landespolizeidirektion OÖZur aktuellen Diskussion rund um das Versammlungsrecht teilt der Landespolizeidirektor für OÖ, Andreas Pilsl, BA MA mit, dass die derzeitigen Regelungen nicht mehr dem aktuellen Bedürfnis der Menschen und der Polizei entsprechen.“Die Gespräche jetzt schon abzubrechen bedeutet eine wichtige Chance zu vertun, ein antiquiertes Gesetz auf heutige Bedürfnisse anzupassen. Aktuelle Vorfälle, wie bei den Türken/Kurdendemonstrationen in Linz haben gezeigt, dass etwa Schutzzonen dringend notwendig sind. Wenn Demonstrationen mit gegenläufigen Zielen parallel am selben Ort stattfinden ist niemandem gedient. Vor wenigen Wochen ist es der Polizei in Linz gerade noch gelungen, Ausschreitung zweier Gruppen zu unterbinden“, sagt Landespolizeidirektor Pilsl.Auch die Pegida Versammlungen und die Gegendemonstrationen stellten die Exekutive in Oberösterreich immer wieder vor Herausforderungen. „Die dritte Demonstration von Pegida-Anhängern wurde von der Landespolizeidirektion aufgrund von Vorfällen in anderen Bundesländern untersagt. Erst die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes hat uns hier Rechtssicherheit gebracht. Gerade bei einem derart wichtigem Grundrecht, wie dem Versammlungsrecht, wäre es wichtig, ein Gesetz zu haben, das keine Fragen offen lässt und dadurch zwangsläufig zu Rechtsunsicherheit führt“, erklärt Pilsl die Stimmung innerhalb der Polizei.Dass beim Versammlungsrecht die Strafdrohungen im Vergleich zu anderen Verwaltungsnormen eigentlich zu niedrig ausfallen würden, hätten im Übrigen bereits namhafte Verfassungs- und Verwaltungsrechtsexperten festgestellt. Auch hier sei zu bedenken, dass bei mangelnden Verantwortlichkeiten es keine Rechtssicherheit für die Teilnehmer der Demonstration, Dritte als auch die Polizei gäbe.Presseaussendung vom 08.02.2017, 16:15 UhrReaktionen bitte an die  LPD Oberösterreichzurück

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