Widerruf der Fahndung nach abgängigem Volljährigen

Widerruf der Fahndung nach abgängigem Volljährigen Landeskriminalamt OÖWiderruf der Fahndung nach abgängigem VolljährigenWie bereits am 31. Mai 2020 berichtet, war seit 28. Mai 2020 ein 45-Jähriger aus Wels, der an der Huntington-Krankheit litt, seit 28. Mai 2020 aus dem Caritaswohnheim abgängig. Das Mitfahndungsersuchen ist gegenstandslos, da der 45-Jährige am 2. Juni 2020 in Wels tot aufgefunden wurde. Fremdverschulden kann nach derzeitigem Ermittlungsstand ausgeschlossen werden.Presseaussendung vom 02.06.2020, 16:43 UhrReaktionen bitte an die LPD Oberösterreichzurück

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *