Diebstahl und Delikt nach dem Suchtmittelgesetz

Diebstahl und Delikt nach dem Suchtmittelgesetz Presseaussendung der Polizei SalzburgDiebstahl und Delikt nach dem SuchtmittelgesetzAm 10.01.2016, gegen 19.50 Uhr versuchte ein 30jähriger marokkanischer Asylwerber in einem Lebensmittelgeschäft am Bahnhof in Salzburg eine Flasche Vodka zu stehlen. Er wurde dabei vom dortigen Ladendetektiv angehalten. Bei der anschließenden Amtshandlung konnten bei dem Beschuldigten ca. 10 Gramm Cannabisharz vorgefunden und sichergestellt werden. Der Mann zeigte sich zu den ihm zur Last gelegten Taten voll geständig. Er wird wegen Diebstahls und wegen des verbotenen Besitzes von Suchtmittel bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt.Presseaussendung vom 10.01.2016, 22:02 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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