Rechtswidriger Aufenthalt in Saalbach

Rechtswidriger Aufenthalt in Saalbach Presseaussendung der Polizei SalzburgBei einer Kontrolle nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz in Saalbach-Hinterglemm am 1. März 2014, gegen 09:00 Uhr wurde in einem Hotel ein 36-jähriger Staatsbürger aus Bosnien/Herzegowina durch die Finanzpolizei bei einer Tätigkeit als Abwäscher in einem Hotel angetroffen, ohne dass der Fremde im Besitze einer erforderlichen Arbeitsbewilligung war. Bei der fremdenpolizeilichen Überprüfung durch den fremdenpolizeilichen Dienst des Bezirkspolizeikommandos Zell am See stellte sich heraus, dass der Drittstaatsangehörige am 13. Februar 2014 mit einem bosnischen Reisepass ohne Visum oder Beschäftigungsbewilligung zum Zwecke der illegalen Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet eingereist war und seitdem diese Tätigkeit durchführte. Der Fremde wurde festgenommen und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl leitete fremdenpolizeiliche Maßnahmen ein. Der Sicherheitsjournaldienst der Landespolizeidirektion Salzburg ordnete die Anzeige nach § 120 FPG und die Einhebung einer Sicherheitsleistung ein.Presseaussendung vom 02.03.2014, 06:23 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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