Rechtswidriger Aufenthalt in Zell am See

Rechtswidriger Aufenthalt in Zell am See Presseaussendung der Polizei SalzburgIm Zuge einer Verkehrskontrolle am 25.02.2014, um 23.30 Uhr, in Bruck/Glstr. wurde ein 41-jähriger, serbischer Staatsangehöriger angehalten und kontrolliert. Bei der am 26.02.2014 fremdenpolizeilichen Überprüfung durch den koordinierten fremdenpolizeilichen Dienst des Bezirkspolizeikommandos Zell am See stellte sich heraus, dass der Drittstaatsangehörige bereits am 29. Jänner 2013 mit einem serbischen Reisepass sichtvermerkfrei über Ungarn in das Bundesgebiet eingereist war. Nach Ablauf seiner sichtvermerkfreien Aufenthaltsdauer reiste der serbische Staatsangehörige nicht aus sondern hielt sich seitdem rechtswidrig in Österreich auf. Vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wurde die Vorführung des Fremden angeordnet. Nach erfolgter Vorführung wurde die Schubhaft verhängt und der serbische Staatsangehörige in das PAZ überstellt.Die Anzeige wegen rechtswidrigen Aufenthaltes nach § 120/1a FPG wird an die LPD Salzburg erstattet werden. Von der Ermittlungsgruppe Suchtgift des Bezirkspolizeikommandos Zell am See konnten dem serbischen Staatsangehörigen. außerdem Übertretungen nach dem Suchtmittelgesetz nachgewiesen werden.Presseaussendung vom 27.02.2014, 06:16 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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