Rettungsgasse nicht vergessen

Während der Urlaubszeit sind immer wieder Verzögerungen im Straßenverkehr einzuplanen. An den Reisewochenenden aber auch an Regentagen kommt es vermehrt zur Staubildung. Bei Stau oder stockendem Verkehr auf Autobahnen und Schnellstraßen ist frühzeitig daran zu denken, eine Rettungsgasse zu bilden.Mit 1. Jänner 2012 wurde die Rettungsgasse in Österreich gesetzlich verankert. Die Bestimmung besagt, dass auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in der Mitte eine freie Gasse zu bilden ist, die nur von Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen des Straßen- und Pannendienstes befahren werden darf. Wobei die Rettungsgasse nicht erst bei einem Stau gebildet werden muss, sondern bereits bei stockendem Verkehr, das heißt, wenn sich der Verkehrsfluss deutlich verlangsamt.Bei zwei Fahrstreifen ist die Bildung der Rettungsgasse grundsätzlich kein Problem. Die Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren so weit wie möglich nach rechts und benützen dabei gegebenenfalls auch den Pannenstreifen. Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. In der Mitte bildet sich somit die Rettungsgasse.Bei mehr als zwei Fahrstreifen ist vielen oft nicht klar, wo die Rettungsgasse zu bilden ist. Die Antwort darauf ist einfach: Die Fahrzeuge auf der äußerst linken Fahrspur fahren so weit wie möglich nach links, dann kommt die Rettungsgasse. Die Fahrzeuge auf den anderen Fahrstreifen – egal wie viele – fahren nach rechts (siehe nebenstehende Grafik).Wer die Rettungsgasse widerrechtlich befährt oder Einsatzfahrzeuge behindert, verletzt die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.Hinweis für UrlaubsreisendeDie oben beschriebene Rettungsgasse ist auch in Deutschland, der Schweiz und Slowenien vorgeschrieben. Die Regelung gilt nicht in Italien, der Slowakei, Ungarn und Kroatien.Auch im Falle eines Staus sollten Fahrer und Mitfahrer im Fahrzeug bleiben und nicht unvorsichtig die Fahrbahn betreten.

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