Verkehrssicherheitsschwerpunkte – Wochenresümee

Verkehrssicherheitsschwerpunkte – Wochenresümee Presseaussendung der Polizei SalzburgVerkehrssicherheitsschwerpunkte – WochenresümeeIm Verlauf des 25. April 2020 ergaben Geschwindigkeitskontrollen der Polizei auf der Mittersiller Straße (B168), im Gemeindegebiet von Uttendorf, dass sieben Fahrzeuglenker wegen einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h an die BH Zell am See angezeigt wurden. Es wurden dabei Geschwindigkeiten von 137 – 143 km/h festgestellt. Ein weiterer Fahrzeuglenker fuhr mit einer Geschwindigkeit von 154 km/h. Bei der anschließenden Anhaltung stellten die Polizisten bei ihm zudem Alkoholisierungssymptome fest. Der Alkotest ergab einen Wert von 0,96 Promille. Ein anderer Fahrzeuglenker fiel den Beamten wegen seiner Fahrweise auf. Der durchgeführte Alkotest ergab einen Wert von 0,84 Promille. Der Führerschein wurde den alkoholisierten Lenkern an Ort und Stelle vorläufig abgenommen.In den Abendstunden des 27. April 2020 kontrollierte die Polizei im Pongau, im Gemeindegebiet von St. Johann im Pongau, die Fahrgeschwindigkeiten der Fahrzeuge auf der Pinzgauer Bundesstraße (B311) im Freiland durch Lasermessungen. Dabei bemerkten die Polizisten zwei PKW, welche sich offenbar ein Rennen lieferten. Die beiden Fahrzeuge fuhren im Freilandbereich, bei erlaubten 100 km/h, mit Geschwindigkeiten von 166 km/h und 162 km/h. Im Zuge der Lenker- und Fahrzeugkontrollen stellte sich heraus, dass es sich bei beiden Lenkern um Probeführerscheinbesitzer handelte. Den beiden Pongauern im Alter von 18 und 20 Jahren wurden aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Führerscheine an Ort und Stelle vorläufig abgenommen. Dem 20-jährigen war die Probezeit einige Monate zuvor bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 97 km/h in einem 100 km/h Bereich verlängert worden.Am Nachmittag des 29. April 2020 kontrollierte eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung Salzburg die Fahrgeschwindigkeiten auf der Tauernautobahn (A10) im Bereich Hallein, Fahrtrichtung Salzburg. Im dortigen Baustellenbereich stellten die Polizisten einen PKW Lenker fest, der den Baustellenbereich mit überhöhter Geschwindigkeit durchfuhr. Im Zuge der Nachfahrt konnte eine Geschwindigkeit von 141 km/h festgestellt werden, wobei im Baustellenbereich eine 80 km/h Beschränkung besteht. Anschließend an den Baustellenbereich fuhr der 50-Jährige eine Geschwindigkeit von 155 km/h, wobei dort lediglich 100 km/h erlaubt waren. Der 50-Jährige muss mit einem Führerscheinentzugsverfahren rechnen.Die Polizei stellte am 30. April 2020 auf der Pinzgauer Bundesstraße (B311) im Gemeindegebiet von St. Johann im Pongau drei Fahrzeuglenker mit gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen im Freiland fest. Ein 22-jähriger Probeführerscheinlenker wurde mit 162 km/h, anstelle der erlaubten 100 km/h, gemessen (diesem Lenker wurde die Probezeit wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen bereits dreimal verlängert). Eine 29-jährige Steirerin wurde mit 161 km/h und ein 36-jähriger Pongauer mit 157 km/h gemessen. Die Lenker müssen mit einem Führerscheinentzugsverfahren rechnen. Der Lenker eines Kraftwagenzuges (LKW mit schwerem Anhänger – insgesamt 6.300 kg) fuhr im Bereich erlaubter 80 km/h mit einer Fahrgeschwindigkeit von 135 km/h. In der Nacht wurde dann eine 41-jährige Fahrzeuglenkerin aus Schwarzach aus dem Verkehr gezogen, die mit einer Alkoholisierung von 1,96 Promille einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursachte. Der Führerschein wurde ihr an Ort und Stelle abgenommen. Zudem wurden noch insgesamt 32 Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht, die jeweils erlaubte Höchstgeschwindigkeiten im Bereich von 31 – 50 km/h überschritten.Am 1. Mai 2020 überwachten Polizisten in der Stadt Salzburg das Verkehrsgeschehen und führten Geschwindigkeitsmessungen durch. Dabei stellten sie im Stadtgebiet von Salzburg, in der Innsbrucker Bundesstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts, einen PKW mit österreichischem Kennzeichen fest, welcher die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h missachtete indem er mit 115 km/h fuhr. Bei der Anhaltung stellte sich heraus, dass es sich um einen 20-jährigen österreichischen Probeführerscheinbesitzer handelte. Er wurde wegen der begangen Geschwindigkeitsübertretung zur Anzeige gebracht. Ein Führerscheinentzugsverfahren wird eingeleitet. Außerdem wurde im Stadtgebiet von Salzburg ein Fahrzeuglenker mit seinen PKW mit einer Geschwindigkeit von 121 km/h, bei erlaubten 70 km/h in der Alpenstraße stadtauswärts, gemessen. Insgesamt stellten die Polizisten an diesem Tag, im Zuge von mobilen Geschwindigkeitsmessungen, 53 Übertretungen fest.Ebenfalls am 1. Mai 2020 wurde ein 34-jähriger Halleiner mit seinem PKW, im Zuge einer Geschwindigkeitsüberwachung auf der Salzburger Straße (B150) im Ortsgebiet von Anif, mit 105km/h gemessen. In diesem Bereich sind lediglich 50 km/h erlaubt.In den Vormittagsstunden des 2. Mai 2020 wurde eine Schwerpunktaktion mit Geschwindigkeitsüberwachung auf der Salzburger Straße (B150), bei Salzburg Nord (Freiland – 50 km/h) durchgeführt. Bei 500 gemessenen Fahrzeugen ergaben sich 32 Übertretungen. Ein Pkw Lenker aus dem Land Salzburg wurde dabei mit 89 km/h gemessen.Eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung Salzburg nahm am 2. Mai 2020 auf der Tauernautobahn (A10), im Bereich des Autobahnzubringers Bischofshofen, im Bereich der dortigen 80 km/h Beschränkung, einen 23 jährigen Fahrzeuglenker wahr, der mit seinem 380 PS starken PKW auf dem Autobahnzubringer von Bischofshofen in Richtung Autobahn unterwegs war. Bei einer Nachfahrt stellten die Polizisten eine Geschwindigkeit von 163 km/h fest. Der Lenker hat mit einem Führerscheinentzugsverfahren zu rechnen.Am Sonntag, den 3. Mai 2020, wurde eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung auf der Westautobahn (A1), im Bereich Salzburg Nord in Fahrtrichtung Wien, auf einen 51-jährigen Walser aufmerksam, welcher mit seinem PKW die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit gemessenen 174 km/h missachtete. Der Lenker gab an, dass er es eilig habe und einen Termin einhalten müsste. Ihm wurden die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen.Die Lenker werden alle an die zuständigen Behörden angezeigt.Presseaussendung vom 03.05.2020, 14:16 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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