Verkehssicherheitskontrollen

Verkehssicherheitskontrollen Presseaussendung der Polizei SalzburgAm vergangenen Wochenende führten Beamten der Landesverkehrsabteilung Verkehrssicherheitskontrollen im gesamten Bundesland durch: Bei den durchgeführten Lärmmessungen stellten die Polizisten bei dem Motorrad eines 50-jährigen Österreichers auf der A10 eine erhebliche Überschreitung des erlaubten Schallpegels fest. Ebenfalls zu laut war der Pkw eines 33-jährigen Salzburgers in der Stadt. Beide Männer werden angezeigt. Zu einer Abnahme eines Kennzeichens führte die hohe Überschreitung des erlaubten Schallpegels bei einem Motorrad in der Stadt Salzburg. Der 50-jährige Salzburger Lenker wird ebenfalls angezeigt.Bei Geschwindigkeitskontrollen im Bezirk St. Johann wurde ein Pkw mit einem leichten Anhänger auf der A10 Tauernautobahn bei Bischofshofen in Richtung Salzburg mittels Laser-Messgerät gemessen. Anstatt der erlaubten 100 km/h fuhr der 41-jähriger Pongauer 164 km/h. Mit einem Pkw-Anhänger-Gespann fuhr ein 50-jähriger Pongauer auf der A10 im Bereich Bischofshofen mit 116 km/h anstatt erlaubter 80 km/h. Beide Lenker werden bei der zuständigen Behörde angezeigt.Weiters erstatteten die Beamten Anzeigen gegen mehrere Lenker, wegen technischen Änderungen an den Fahrzeugen, die nicht behördliche genehmigt wurden.Ein 28-jähriger Lenker verwendete bei seinem Pkw ein sogenanntes „American Daylight“. Die Verwendung in Österreich ist nicht erlaubt. Ein 20-Jähriger aus dem Flachgau wird wegen der Verwendung von schwarzen Rückleuchten und Tieferlegung des Fahrwerkes, sowie wegen Lenken ohne Lenkberechtigung zur Anzeige gebracht. Bei einer Kontrolle in der Imbergstraße gab der Lenker an alle technischen Änderungen an seinem Fahrzeug eingetragen zu haben. Im Zuge der Durchsicht des Kontrollblattes musste jedoch festgestellt werden, dass das eingetragen Restgewinde von 35 mm vorne, auf 3 Gewindegänge (6mm) reduziert wurde. Ein 25-jähriger und ein 33-jähriger Lenker werden wegen der Verwendung von Tieferlegungsfedern und nicht genehmigter Verkleidungsteile sowie Abgasanlage bei der Behörde angezeigt.Bei allen Fahrzeugen wird ein Antrag auf besonderer Überprüfung gem. § 56 KFG gestellt.Presseaussendung vom 02.06.2020, 14:31 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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