Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, Vergehen nach dem Waffengeset

Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, Vergehen nach dem Waffengeset Presseaussendung der Polizei SalzburgWiderstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, Vergehen nach dem WaffengesetIm Zuge von Geschwindigkeitsmessungen durch Beamte der Streife „Rathaus 2“ in der Schrannengasse, wurden diese von einem Passanten über einen laufenden Raufhandel nächst der „Andräkirche“ informiert. Durch die Beamten wurde vorerst, mittels Körperkraft, der gefährliche Angriff beendet und die Kontrahenten getrennt. Im Zuge der Sachverhaltsklärung versuchte der Beschuldigte, ein 30jähriger, österreichischer Staatsbürger, einem der einschreitenden Beamten eine leere Bierflasche in dessen Gesicht zu werfen. Dies konnte mittels gezogenem Pfefferspray und der Drohung des Einsatzes desselben, unterbunden werden. In weiterer Folge wurden die Beamten mehrere Male mit dem Umbringen bedroht, weshalb durch die Streifenbesatzung, aus Eigenem, die Festnahme nach der StPO ausgesprochen wurde. Im Zuge der Visitierung konnte beim Beschuldigten ein Elektroschockgerät aufgefunden werden. Wie erhoben werden konnte, besteht gegen den Beschuldigten ein aufrechtes Waffenverbot. Der Festgenommene wurde anschließend in das Polizeianhaltezentrum Salzburg überstellt. Anzeige an die Staatsanwaltschaft Salzburg wird erstattet.Presseaussendung vom 04.05.2021, 18:35 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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