Winterreifenpflicht

Ab 1.November bis 15.April gilt auf Österreichs Straßen wieder die Winterreifenpflicht. Die Verwendung von Winterreifen bzw. Schneeketten hat sich bewährt und zur Hebung der Verkehrssicherheit beigetragen.Die Winterreifenpflicht gilt für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Diese Vorschrift besagt, dass bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) man ein Fahrzeug nur in Betrieb nehmen darf, wenn Winterreifen bzw. alternativ Schneeketten montiert sind. Auch wenn die Fahrbahn nur nass ist, sollte man bedenken, dass bei sinkenden Temperaturen Glatteis entstehen kann und dann die Winterreifenpflicht gilt.Wenn keine winterlichen Fahrbahnverhältnisse herrschen darf mit Sommerreifen gefahren werden.Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht müssen von 1.November bis 15.April immer Winterreifen montiert haben, unabhängig von den Straßenverhältnissen. Außerdem müssen Lenkerinnen und Lenker eines Lkw geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen.WinterreifenFolgende Kennzeichnung bzw. Profiltiefe muss der Reifen aufweisen, dass der Winterreifen gesetzlich anerkannt wird:• Kennzeichnung mit M+S, M.S. oder M&S• Profiltiefe o bis 3,5 Tonnen: 4 mm bei Radialreifen bzw. 5 mm bei Diagonalreifeno über 3,5 Tonnen: 5 mm bei Radialreifen bzw. 6 mm bei DiagonalreifenNimmt man ein Kfz ohne Winterreifen oder Schneeketten bei winterlichen Fahrbedingungen in Betrieb, hat man mit einer Geldstrafe zu rechnen. Es drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro, wenn andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *