Halloween

Vandalismus zu Halloween ist keine „Brauchtumspflege“.In der Nacht zum 1. November werden auch heuer wieder Kinder und Jugendliche an den Haustüren klingeln und Süßigkeiten verlangen. Bei einer verschlossenen Haustüre kann es schon vorkommen, dass dem Wohnungsbesitzer ein Streich gespielt wird. Ein Streich, der auch mit einer Sachbeschädigung enden kann. Dieser Tatsache sind sich junge Menschen oft nicht bewusst. Sachbeschädigungen sind strafrechtlich zu verfolgende Delikte. Die Polizei ersucht die Erziehungsberechtigten, ihre Kinder dementsprechend aufzuklären.Das Bundeskriminalamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte mit interessanten Informationen. Siehe Link zum Präventionsprojekt BLEIB SAUBER – Jugend OK.

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