Besondere Vorsicht! K.O.-Tropfen

Die Gefahr lauert im Glas. K.O.-Tropfen sind unsichtbare Drogen in Drinks. Sie enthemmen und schalten die Erinnerung an Erlebtes aus.Besonders in der Urlaubszeit gehört Fröhlichkeit und Alkohol zum ausgelassenen Feiern. Besucher von Kneipen, Partys oder Diskotheken sollten aber immer auf ihr Getränk achten und sich von Unbekannten auf keinen Fall ein Getränk einladen lassen. Nicht selten erleben junge Frauen danach sexuelle Gewalt, da sie nach einem Getränk plötzlich auf unerklärliche Weise, Schwindel und Übelkeit verspüren und einen „Filmriss“ hatten. Was sind K.O.-Tropfen?K.O.-Tropfen sind farb- und geruchlose, chemische Substanzen, die unbemerkt ahnungslosen Personen verabreicht werden und zu starken Bewusstseinsstörungen bis zur Willenlosigkeit und Bewusstlosigkeit führen. Wie werden K.O.-Tropfen den Opfern beigebracht? Die Täter mischen K.O.-Tropfen ihren Opfern, meist Mädchen und Frauen, in offenstehende Getränke in Gläsern oder Flaschen. Dies geschieht häufig in Kneipen und Diskotheken, aber auch auf privaten Partys. Was passiert danach? Die Täter verbringen ihre zunächst willenlosen Opfer an einen anderen Ort, hier kommt es dann zu sexuellen Übergriffen an den mittlerweile oftmals bewusstlosen Opfern oder diese werden bestohlen oder ausgeraubt.Wie schützt man sich vor K.O.-Tropfen? • offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen• keine offenen Getränke oder Speisen von Fremden annehmen• Freudinnen sollten aufeinander achten und ihre Getränke nicht unbeobachtet lassen• Höchste Vorsicht ist geboten, wenn es der Freundin plötzlich schlecht geht und Fremde sie aus dem Raum bringen wollen Was ist zu tun, wenn es doch passiert ist? Der medizinische Nachweis solcher Substanzen ist nur bis zu zwölf Stunden nach der Verabreichung möglich. Daher ist es wichtig, dass die Opfer sofort ein Krankenhaus aufsuchen und die Anzeige erstatten. Zur strafrechtlichen Verfolgung des Verdächtigen sind Blutabnahme und Urinprobe des Opfers notwendig. Leider erstatten Frauen sehr oft zu spät eine Anzeige, wodurch ein Nachweis der strafbaren Handlung kaum oder überhaupt nicht mehr nachgewiesen werden kann.Weitere Informationen zum Thema: Landeskriminalamt SteiermarkKriminalpräventionStrassgangerstraße 2808052 GrazTel.: 059133/60/3750E-Mail: LPD-ST-LKA-Kriminalpraevention@polizei.gv.at

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