Gewerbsmäßiger Betrug

Gewerbsmäßiger Betrug Graz, Bezirk Puntigam. – Ein 46-Jähriger steht im Verdacht in der Zeit zwischen 1. Juli 2014 und 31. Juli 2015 den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges gesetzt zu haben. Der Mann meldete seinen Wohnsitz bei einem Bekannten, obwohl er tatsächlich bei seiner Gattin wohnte. Dadurch stand der Gattin fälschlicher Weise die bedarfsorientierte Mindestsicherung zu.Die Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung wurde eingestellt, da der Mann aufgrund der Ermittlungen der Polizei seine polizeiliche Meldung bekannt gab und sich wieder an der gemeinsamen Wohnadresse meldete. Es entstand ein Schaden von mehreren tausend Euro.Presseaussendung vom 29.04.2017, 09:15 UhrReaktionen bitte an die LPD Steiermarkzurück

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