Versammlung behördlich untersagt

Versammlung behördlich untersagt Graz. – Eine angemeldete Versammlung am Samstagnachmittag, 27. Februar 2021, am Hauptplatz in Graz wurde seitens der Versammlungsbehörde untersagt. Andere angemeldete Versammlungen sind davon nicht betroffen.Für den Samstagnachmittag wurde eine Versammlung zum Thema „Demonstration dafür, dass endlich alles gut wird im Bezug Faschismus, Klimawandelleugnung, Coronaverharmlosung, soziale Ungleichheit, Tierquälerei und inhumane Behandlung von Schutzsuchenden“ bei der Versammlungsbehörde angezeigt. Nach ausführlicher Prüfung wurde seitens der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung (SVA) die Untersagung der Versammlung mittels Bescheid verfügt. Andere angemeldete Versammlungen sind davon nicht betroffen. Die Polizei ist mit einem entsprechenden Personalkonzept vorbereitet, sollte die Versammlung dennoch stattfinden, diese zu überwachen. Bei Bedarf werden vom behördlichen Einsatzleiter lageangepasste Verfügungen erlassen.Sollte die Versammlung trotz Untersagung dennoch stattfinden, steht den Medienvertreter*innen ein Kontaktbeamter zur Verfügung.Presseaussendung vom 26.02.2021, 18:34 UhrReaktionen bitte an Madeleine  Heinrichzurück

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