Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in Innsbruck

Folgeverordnungen der Waffenverbotszonen in Innsbruck Presseaussendung der Polizei TirolFolgeverordnungen der Waffenverbotszonen in InnsbruckDie Landespolizeidirektion Tirol – Sicherheitsverwaltung – erlässt per 1. Dezember 2019 gem. § 36b SPG die Waffenverbotszonen I und II neu (Folgeverordnungen siehe Anhang).1. Bogenmeile (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.12.2018 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzlichen befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird2. Hauptbahnhof – Vorplatz – Südtirolerplatz mit den Seitenstraßen Salurner-Straße bis Adamgasse und Brixner-Straße bis Meinhardstraße sowie Brunecker-Straße bis Museumstraße (Wiederverlautbarung), welche erstmals mit 01.03.2019 erlassen wurde und nunmehr nach Ablauf der gesetzliche befristeten Dauer von 3 Monaten wiederholt erlassen wird.Die Waffenverbotszonen (WVZ) geben der Polizei die Möglichkeit, effektiver gegen potentielle Gewalttäter vorzugehen.Sichergestellte Gegenstände WVZ (August bis Oktober):Waffenverbotszone Ing.-Etzel-Str.: 2 Messer Waffenverbotszone Bhf: 4 MesserPresseaussendung vom 30.11.2019, 10:00 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *