Nachtrag zur PA vom 27.08.2022, Teil 2, Nr. 6 – Körperverletzung in Kufstein – Zeugenaufruf

Nachtrag zur PA vom 27.08.2022, Teil 2, Nr. 6 – Körperverletzung in Kufstein – Zeugenaufruf Presseaussendung der Polizei TirolNachtrag zur PA vom 27.08.2022, Teil 2, Nr. 6 – Körperverletzung in Kufstein – Zeugenaufruf“Am 26. August 2022 gegen 23.00 Uhr sprach ein bisher unbekannter Täter (Mann, ca 30 Jahre, südländischer Typ, dunkle mittellange Haare, bekleidet mit grünem T-Shirt und dunkler Hose) in einem Lokal in Kufstein die 32-jährige Freundin eines ebenfalls 32-jährigen Österreichers an, worauf es anschließend vor dem Lokal zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern kam. Der unbekannte Täter hat angeblich ein Messer gezogen und versucht, auf den Mann einzustechen. Im Zuge von Abwehrhandlungen erlitt der Mann eine stark blutende Handverletzung, weshalb er von der Rettung in das BKH Kufstein eingeliefert werden musste. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der PI Kufstein (Tel 059133 / 7210) in Verbindung zu setzen.“Umfangreiche Ermittlungen durch Beamte der PI Kufstein haben nun ergeben, dass sich der tatsächliche Vorfall in dem Lokal in Kufstein folgendermaßen abgespielt hat:Am 26.08.2022, um 23.00 Uhr, kam es beim angeführten Lokal zwischen dem 32-jährigen Österreicher und seiner gleichaltrigen Freundin zu einer verbalen Auseinandersetzung. Dabei zerschlug der 32-Jährige eine Bierflasche auf einen vor dem Lokal befindlichen Tisch und hat sich dadurch selbst an seiner rechten Handfläche eine blutende Wunde zugezogen. Seine Schilderung bei der Anzeigeerstattung, dass er von einem südländischen unbekannten Typ angegriffen und mit einem Messer verletzt worden sei, entspricht somit nicht den Tagsachen. Das Motiv, warum der 32-Jährige die Tat vorgetäuscht hat, ist noch Gegenstand weiterer Ermittlungen. Aufgrund des Vorfalls wurde auch der Tisch des Lokals beschädigt. Die Höhe des entstandenen Schadens ist derzeit noch unbekannt. Der Österreicher wird der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und Sachbeschädigung angezeigt.Presseaussendung vom 28.08.2022, 21:03 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

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