Betrugsversuche durch Abmahnungsschreiben – Hinweis an die Bevölkerung

Betrugsversuche durch Abmahnungsschreiben – Hinweis an die Bevölkerung Presseaussendung der Polizei VorarlbergBetrugsversuche durch Abmahnungsschreiben – Hinweis an die BevölkerungIn den vergangenen Tagen sahen sich mehrere Firmen und Personen in Vorarlberg mit kostenpflichtigen Abmahnungsschreiben der angeblichen Rechtsanwaltskanzlei „Schmidt Jörg“ mit Sitz in Berlin konfrontiert. In diesen Schreiben wird auf die Urheberrechtsverletzung durch die unerlaubte Verwertung eines Erotik-Filmes und den daraus entstandenen Rechtsansprüchen verwiesen. Mit der Androhung und Vorrechnung der Ersatzansprüche in der Höhe von € 8.483.- soll der Empfänger zur Bezahlung des „Kulanzbetrages“ in der Höhe von € 950,- sowie der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung bewogen werden. Die Ermittlungen des LKA Vorarlberg ergaben, dass diese Rechtsanwaltskanzlei nicht existent ist. Die Polizei rät, bei Einlangen solcher Schreiben eine Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion zu erstatten.Empfohlene Vorgangsweisen:- Ignorieren Sie das Schreiben „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung“ von RA Jörg SCHMIDT.- Bezahlen Sie keinesfalls den geforderten Betrag von € 950, – ohne weitere Überprüfung ob überhaupt eine Rechtsverletzung ihrerseits vorliegt!- Sollten Sie Zweifel haben, wenden Sie sich an Ihren Rechtsvertreter oder den InternetOmbudsmann (http://www.ombudsmann.at). – Sollte kein Verschulden vorliegen, erstatten Sie Anzeige auf der nächsten Polizeiinspektion wegen Verdacht auf Betrugsversuch.- Beachten Sie die Sicherheitshinweise und Tipps, für einen Sicheren Umgang mit dem Internet und Schutz vor IT-Kriminalität der Kriminalprävention: http://www.bmi.gv.at.LPD Vorarlberg, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +43 (0) 59 133 80 1133Presseaussendung vom 22.09.2016, 18:10 UhrReaktionen bitte an die LPD Vorarlbergzurück

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