Anhaltung – Lenker entzieht sich der Anhaltung

Ein Fahrzeuglenker (36) fuhr mit seinem Fahrzeug auf der A-23 in Richtung Süden und wurde von den Beamten auf Höhe der Ausfahrt Simmering wahrgenommen. Aufgrund seiner unsicher wirkenden Fahrweise, schalteten die Polizisten das Blaulicht ein, fuhren auf gleiche Höhe des 36-Jährigen und gaben ihm mittels beleuchteter Anhaltekelle deutliche Zeichen sein Fahrzeug anzuhalten. Diese wurden von dem Fahrzeuglenker ignoriert und die Beamten konnten den 36-Jährigen erst nach einer kurzen Nachfahrt nach ca. 1,5 Kilometern anhalten. Bei einer Lenker-und Fahrzeugkontrolle wurde ein Alkovortest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von über 1,6 Promille. Der 36-Jährige konnte beim anschließend verpflichtenden Alkomattest keinen gültigen Wert erzielen, weshalb dies nach vier Fehlversuchen als Verweigerung gilt.Aus diesem Grund wurde dem Mann der Führerschein vorläufig abgenommen. Da der 36-Jährige in Österreich keinen aufrechten Wohnsitz hat, wurde darüber hinaus eine vorläufige Sicherheitsleistung eingehoben.

Ort: 10., A-23
Zeit: 30.10.2019, 21.40 Uhr

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