Bundesheer assistiert der Wiener Polizei

77 Soldatinnen und Soldaten beginnen am 4. Juli 2016 Ausbildung an der Sicherheitsakademie in Wien. Der Kurs dauert zwei Wochen und umfasst Rechtsmaterien, Einsatztraining und spezielle Einweisungen zur Bewachung von Botschaften.Am 4. Juli 2016 begannen 77 Soldatinnen und Soldaten die Objektschutz-Ausbildung an der Sicherheitsakademie in Wien und in der Landespolizeidirektion Wien. Die Teilnehmer sind Angehörige der Militärstreife und des Panzergrenadierbataillons 13 aus Ried. Der Kurs dauert zwei Wochen und umfasst Rechtsmaterien, Einsatztraining und spezielle Einweisungen zur Bewachung von Botschaften. Die Soldatinnen und Soldaten des Bundesheeres assistieren der Landespolizeidirektion Wien. Sowohl Auftragslage als auch die Ausrüstung und Bewaffnung (Pfefferspray, Dienstpistole sowie Sturmgewehr bei bestimmten Objekten) ist dieselbe wie für die Exekutive. Der Beginn des Assistenzeinsatzes beim Objektschutz ist Anfang August 2016 vorgesehen. Vorerst sollen etwa 20 Objekte in Wien von den Soldatinnen und Soldaten überwacht werden. Insgesamt sind vier Ausbildungslehrgänge geplant, um die Ablöse der Assistenzsoldaten sicherstellen zu können.“Das Bundesheer ist grundsätzlich im Objektschutz gut ausgebildet, da wir ja auch unsere eigenen militärischen Einrichtungen bewachen. Mit der nun angelaufenen Zusatzausbildung werden die Soldaten speziell auf die Botschaftsbewachungen vorbereitet. Wir werden diese Aufgabe professionell und zur Zufriedenheit der Auslandsvertretungen abwickeln“, sagte Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil. „Die Kooperation zwischen Polizei und Bundesheer dient der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung, da die Polizei für andere Aufgaben freigespielt wird.““Die Wiener Polizei verfügt über viel praktische Erfahrung im Bereich des Objektschutzes“, sagte Landespolizeivizepräsident Karl Mahrer, BA. „Den theoretischen Rahmen werden die ausgezeichneten Vortragenden der Sicherheitsakademie bereitstellen.“Die Soldatinnen und Soldaten erhalten im Rahmen des Objektschutzes Wegweisungsbefugnisse (z. B. Freihaltung eines Botschafts-Halteverbots) nach § 38 SPG Sicherheitspolizeigesetz zur Verhinderung von gefährlichen Angriffen. Zur Durchsetzung dieser Befugnisse sind sie mit unmittelbarer Zwangsgewalt ausgestattet. Dabei sind sie an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.

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