Der Partner mit der kalten Schnauze

Hunde begleiten seit Generationen die Menschheit. Sie sind treue Wegbegleiter und zählen neben Katzen zu den beliebtesten Haustieren. Hunde sind nicht nur Spielgefährten, sondern auch Blinden-, Therapie-, Polizei- oder Rettungshunde. Der Welthundetag am 10. Oktober wird jährlich dem besten Freund des Menschen gewidmet.Diensthunde bei der PolizeiDie Geschichte greift bereits ins 20. Jahrhundert zurück, als die ersten Polizeidiensthunde in Wien eingesetzt wurden. Die Polizeihunde werden im Streifen- und Überwachungsdienst, bei Fußballspielen und Demonstrationen eingesetzt. Aber auch bei kriminaltechnischen Untersuchungen oder bei Such-, Hilfs- und Rettungsaktionen kann der Polizeihund hilfreich zur Seite stehen. In der Dienststelle der Sondereinheiten der Polizeidiensthunde versehen 91 Polizistinnen und Polizisten mit ihren Vierbeinen ihren Dienst. Die Abteilung in Wien-Strebersdorf wird von Oberstleutnant Rudolf König, BA geleitet.Die AusbildungDie Grundausbildung dauert etwa zwei Jahre und besteht aus mehreren Modulen. Dabei werden die Hunde als Schutz- und Stöberhund ausgebildet. Die Vierbeiner lernen ihre Hundeführer von Angriffen zu verteidigen und Tatwaffen oder Diebesbeuten zu erschnüffeln. Eine Spezialausbildung ist nach Bedarf und Eignung auch möglich. So können die Hunde zusätzlich aus einem der Bereiche Suchtmittel, Sprengstoff, Brandmittel, Spezialfährten, Leichen- und Blutspuren oder Banknoten bzw. Dokumente ausgebildet werden. Auch müssen die Hunde mehrmals einen Hubschrauberflug absolvieren. Bei der Polizei werden belgische und holländischen Schäferhunde vermehrt eingesetzt, gefolgt vom deutschen Schäferhund, Rottweiler und Riesenschnauzer.“24/7 Partnership for Life“Hundeführer zu sein bedeutet, rund um die Uhr für seinen Vierbeiner da zu sein. Auch nach dem Dienst ist der Polizeihund bei seinem zugewiesenen Halter. Daher ist es wichtig, dass der private Wohnbereich des Diensthundeführers tierschutzkonform ist und genügend Platz aufweist, um einen Rückzugsort für den Hund zu gewähren. Wie es bei den Menschen ist, gehen auch Polizeihunde in Pension. Nach elf aktiven Jahren im Polizeidienst darf der Hund in den Ruhestand gehen und verbleibt bis Lebensende im Eigentum des Polizeidiensthundeführers.

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