Fußballspiel FK Austria Wien – SK Rapid Wien – Kundmachung der Verordnungen: (Teil2)

Fußballspiel FK Austria Wien – SK Rapid Wien – Kundmachung der Verordnungen: (Teil2) Presseaussendung der Polizei WienFußballspiel FK Austria Wien – SK Rapid Wien – Kundmachung der Verordnungen: (Teil2)§ 3. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einen Menschen, von dem aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher An-griffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit vergleichbaren Sport-großveranstaltungen, anzunehmen ist, dass er im Anwendungsbereich der Verordnung gefähr-liche Angriffe unter Anwendung von Gewalt begehen werde, aus dem Sicherheitsbereich wegzuweisen und ihm das Betreten desselben zu verbieten.§ 4. Wer trotz des gegen ihn ausgesprochenen Betretungsverbotes, dessen Dauer bekannt zu geben ist, den Sicherheitsbereich betritt, begeht gemäß § 84 Abs 1 Z 5 Sicherheitspolizeigesetz eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen.§ 5. Das Betretungsverbot endet mit Außerkrafttreten der Verordnung.§ 6. Diese Verordnung tritt mit 08.03.2015 um 10:00 Uhr in Kraft und um 24:00 Uhr außer Kraft.Wien, am 05.03.2015 Der Landespolizeipräsident:i.V. Dr. Kardeis eh.Presseaussendung vom 06.03.2015, 14:05 UhrReaktionen bitte an die LPD Wienzurück

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